Freigabe des Heimatvereins fürs Probetraining
Warum Leistungszentren für ein Probetraining eine Freigabe des Heimatvereins verlangen, was die Ordnungen in Niedersachsen und im WDFV-Gebiet dazu sagen, ob es ein Formular gibt, warum die Freigabe keine Abmeldung ist und was beim Versicherungsschutz offen ist. Allgemeine Darstellung nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Inhalt
Ein Leistungszentrum lädt euer Kind zum Probetraining ein, oder ihr habt euch für einen offenen Termin angemeldet. In der Ausschreibung steht dann oft ein Satz, der zuerst irritiert: Ohne den aktuellen Verein geht es nicht. Bayer 04 Leverkusen schreibt auf seiner Probetrainingsseite: „Ohne Freigabevermerk des Vereins, bei dem Ihr Kind angemeldet ist, kann kein Probetraining stattfinden.“
Dieser Text erklärt, was hinter dieser Freigabe steckt, was zwei Regelwerke von Landesverbänden dazu sagen, warum eine Freigabe etwas anderes ist als eine Abmeldung, was beim Versicherungsschutz offen ist und wie ihr beim Heimatverein so fragt, dass das Verhältnis keinen Schaden nimmt. Wie ihr euer Kind auf den Termin selbst vorbereitet, steht unter NLZ-Probetraining: Was Eltern vorbereiten können.
Was dieser Text ist und was nicht
Das ist eine allgemeine Darstellung von Verbandsregeln und Vereinsangaben, wie sie § 2 Abs. 3 Nr. 5 des Rechtsdienstleistungsgesetzes erlaubt, keine Prüfung eures Falls. Grundlage sind die Jugendordnung des Niedersächsischen Fußballverbands (NFV), die Jugendspielordnung und die Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbands (WDFV) sowie die Jugendordnung des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV), alle abgerufen am 24.10.2026. Die übrigen Landesverbände haben wir für diesen Text nicht ausgewertet. Maßgeblich ist die Ordnung eures Landesverbands. Bei Streit sind Verein und Verband die ersten Ansprechpartner, bei rechtlichen Fragen im Einzelfall eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Was die Leistungszentren verlangen
Das Papier heißt bei jedem Verein anders, der Kern ist ähnlich: Der Verein, für den euer Kind spielt, soll einverstanden sein, meist mit einem Vermerk, einer Bescheinigung oder einem Vordruck. Einige Beispiele, Stand 24.10.2026:
- Das NLZ Emsland des SV Meppen schreibt: „Nach Eingang der vollständig ausgefüllten Anmeldung, inklusive Bestätigung des Heimatvereins, erhalten Sie per Mail Terminvorschläge für ein Probetraining.“
- Der FC Viktoria Köln verlangt das Papier am Platz: „Da die Trainingseinheit eine offizielle Probetrainingsveranstaltung ist, musst du eine Probetrainingsbescheinigung deines Vereins mitbringen und uns diese am Probetrainingstag vor Trainingsbeginn vorlegen.“
- Der SC Paderborn 07 nennt es „zwingend notwendig, dass Vereinsspieler die Erlaubnis zum Probetraining von ihrem aktuellen Verein vorlegen können“.
- Werder Bremen schreibt für seine Juniorinnen (Stand 18.10.2026): „Fehlt diese Bestätigung vom Verein, müssen wir leider von einer Einladung absehen.“
Freigabevermerk, Bestätigung, Bescheinigung, Erlaubnis: Fehlt das Papier, findet das Probetraining bei diesen Vereinen nach ihren eigenen Angaben nicht statt. Kümmert euch deshalb darum, sobald der Termin feststeht.
Was die Verbandsregeln dazu sagen
In manchen Landesverbänden steht hinter der Bitte eine Pflicht, und zwar für die Vereine, nicht für euch.
- Niedersachsen.
- § 4 der NFV-Jugendordnung heißt „Teilnahme von Spielern am Training anderer Vereine“. Für die Altersklassen A bis E gilt: „Dies ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis besitzt, seine schriftliche Zustimmung erteilt hat.“ Dazu kommt eine Frist. Informiert der einladende Verein den Heimatverein spätestens sieben Tage vorher über das DFBnet-Postfach, gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Heimatverein nicht bis spätestens 24 Stunden vor dem Training schriftlich widerspricht. Für G- und F-Junioren reicht es, wenn der Heimatverein bis 24 Stunden vor dem Training informiert wurde.
- Westfalen, Niederrhein, Mittelrhein.
- Diese drei Landesverbände bilden den WDFV. Seine Jugendspielordnung sagt in § 21 deutlicher: „Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen.“ Eine Ausnahme ist nur zulässig, wenn der Verein, für den das Kind spielberechtigt ist, schriftlich zustimmt. Die Spielordnung des WDFV wiederholt das in § 27 für Spieler anderer Vereine, „auch Jugendspieler“.
- Bayern und der DFB.
- In der Jugendordnung des BFV (Stand 16.07.2026) und in der DFB-Jugendordnung (Fassung vom 21.08.2026) haben wir keine vergleichbare Vorschrift zur Trainingsteilnahme gefunden. Für euch ändert das wenig: Verlangt das Leistungszentrum eine Bescheinigung, braucht ihr sie trotzdem.
Niedersachsen (NFV, § 4 Jugendordnung)
- A- bis E-Junioren: nur mit schriftlicher Zustimmung des Heimatvereins
- Information 7 Tage vorher: Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht bis 24 Stunden vorher widersprochen wird
- G- und F-Junioren: Information bis 24 Stunden vor dem Training genügt
Westfalen, Niederrhein, Mittelrhein (WDFV, § 21 JSpO)
- Training von Junioren anderer Vereine grundsätzlich untersagt
- Ausnahme nur mit schriftlicher Zustimmung des Vereins, für den das Kind spielberechtigt ist
- Spiele und Turniere nur mit Gastspielrecht
Gibt es ein offizielles Formular?
Ein einheitliches Formular für ganz Deutschland haben wir nicht gefunden. Die beiden Ordnungen, die eine Zustimmung verlangen, schreiben „schriftlich“ vor. Für die Information des Heimatvereins und dessen Widerspruch nennt der NFV das DFBnet-Postfach zwischen den Vereinen. In der Download-Liste des WDFV zu Spielberechtigungen stand am 24.10.2026 kein Vordruck für eine Trainingserlaubnis.
Oft liefert das Leistungszentrum den Vordruck selbst. Beim SC Paderborn 07 heißt es: „Ein entsprechender Vordruck ist auf dem Anmeldeformular zu finden.“ Gibt es keinen, fragt beim einladenden Verein, was auf der Bescheinigung stehen muss. Eine Vorlage von uns wäre kein amtliches Dokument; deshalb bieten wir keine an.
Eine Freigabe ist keine Abmeldung
Diese Unterscheidung ist die wichtigste in diesem Text. Mit einer Freigabe darf euer Kind woanders mittrainieren und bleibt Spieler seines Vereins. Eine Abmeldung beendet dagegen das Spielrecht. Die Jugendspielordnung des WDFV formuliert es so: „Mit der ordnungsgemäßen Abmeldung verliert der Junior die Spielberechtigung für den abgebenden Verein.“ Ähnlich heißt es beim NFV: „Die Spielerlaubnis für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der Abmeldung.“
Zurücknehmen lässt sich eine Abmeldung nur eingeschränkt. Im WDFV ist der Widerruf „nur bis zur Anmeldung in einem neuen Verein zulässig“. Der BFV schreibt, die Spielberechtigung ende mit dem Tag der Abmeldung: „Daran ändert ein Widerruf der Abmeldung nichts; die Spielberechtigung muss neu beantragt und erteilt werden.“
Meldet euer Kind für ein Probetraining also nicht ab. Über eine Abmeldung sprecht ihr erst, wenn eine verbindliche Zusage vorliegt, und dann mit Blick auf Stichtage und Wartefristen. Die stehen unter Vereinswechsel im Juniorenfußball: Fristen und Spielrecht.
Kernaussage: Eine Freigabe fürs Probetraining ist keine Abmeldung. Mit der Abmeldung endet die Spielberechtigung im bisherigen Verein.
Auch Spiele sind etwas anderes als Training. Will das Leistungszentrum euer Kind bei einem Spiel oder Turnier einsetzen, braucht es ein Gast- oder Zweitspielrecht. Der NFV verweist dafür auf „die gesonderten Vorschriften zum Erwerb von Gast- bzw. Zweitspielrechten“. Im WDFV muss dem Antrag auf eine Gastspielerlaubnis die Zustimmung des abstellenden Vereins beiliegen. Das Gastspielrecht ist dort eng begrenzt: Es gilt für Freundschaftsspiele bestimmter Mannschaften, darunter die A- bis D-Junioren der Leistungszentren, und für höchstens drei Junioren je Spiel.
Versicherung: eine Frage, die ihr stellen solltet
Die DFB-Jugendordnung verpflichtet den Verein, in dem euer Kind Mitglied ist: „Mit der Vereinszugehörigkeit übernimmt der Verein die Verpflichtung, für Versicherungsschutz der Jugendlichen bei Sportunfällen zu sorgen.“ Beim Probetraining ist euer Kind aber Gast bei einem anderen Verein.
Der Versicherer ARAG, über den Landessportbünde in 13 Ländern die Sportversicherung ihrer Vereine abwickeln, schreibt auf seiner Seite zur Nichtmitgliederversicherung: „Wer als Nichtmitglied an Sportkursen teilnimmt oder zum Probetraining erscheint, hat keinen Versicherungsschutz.“ Gemeint ist der Schutz aus der Sportversicherung des Vereins, die nur für Mitglieder gilt. Für Gäste bietet die ARAG Vereinen eine Zusatzversicherung an. Die Krankenversicherung eures Kindes ist davon eine eigene Frage. Ob der einladende Verein eine solche Versicherung hat und ob die Versicherung eures Heimatvereins auch ein Training anderswo abdeckt, können wir nicht allgemein beantworten. Fragt beim einladenden Verein nach, wie Gäste beim Probetraining versichert sind, und beim Heimatverein, ob dessen Schutz greift. Mehr zur Versicherung im Vereinsalltag, auch zur Krankenversicherung, steht unter Rechte im NLZ: Aufsicht, Versicherung, Daten, Kinderschutz.
So fragt ihr fair beim Heimatverein an
Für den Trainer im Heimatverein ist eine solche Anfrage selten angenehm: Er hat euer Kind ausgebildet und plant mit ihm. Wie ihr fragt, entscheidet oft darüber, wie die Zeit danach im Team läuft, gerade wenn aus dem Probetraining nichts wird.
- Zuerst reden, dann das Papier. Sprecht persönlich mit dem Trainer, bevor die Bitte um die Bescheinigung beim Jugendleiter landet. Sagt offen, wer eingeladen hat und wann.
- Früh fragen. In Niedersachsen braucht der einladende Verein sieben Tage Vorlauf, damit die Zustimmung ohne Antwort als erteilt gilt. Plant mindestens so viel Zeit ein, auch anderswo.
- Klar sagen, was es ist. Ein Probetraining ist kein Wechsel. Euer Kind bleibt im Team, bis es eine Zusage gibt und ihr euch gemeinsam anders entscheidet.
- Schriftlich bitten. Nennt Verein, Datum und Ort des Probetrainings und, falls vorhanden, den Vordruck des Leistungszentrums.
- Wenn der Verein ablehnt. Fragt nach dem Grund. Im WDFV-Gebiet darf der einladende Verein euer Kind ohne schriftliche Zustimmung nicht mittrainieren lassen. In Niedersachsen kann der Heimatverein bei A- bis E-Junioren widersprechen; bei G- und F-Junioren genügt die rechtzeitige Information. Fragt dann beim Leistungszentrum, ob es einen späteren Termin gibt.
- Hinterher erzählen. Berichtet dem Trainer, wie es war, auch wenn es nicht geklappt hat.
Schritt 1: Gespräch
Persönlich mit dem Trainer im Heimatverein sprechen und sagen, wer eingeladen hat.
Schritt 2: Freigabe
Schriftlich um die Bescheinigung bitten, mit Verein, Datum und Ort; den Vordruck des Leistungszentrums nutzen, falls es einen gibt.
Schritt 3: Einreichen
Die Bescheinigung so einreichen oder mitbringen, wie das Leistungszentrum es verlangt.
Schritt 4: Danach
Dem Heimatverein erzählen, wie es war. Abgemeldet wird erst nach einer verbindlichen Zusage.
Weiterlesen
- Wie ihr euer Kind auf den Termin vorbereitet: NLZ-Probetraining: Was Eltern vorbereiten können
- Welche Leistungszentren offen sichten: Probetraining-Übersicht
- Was nach einer Einladung ins Leistungszentrum passiert: NLZ-Aufnahme: Wie ein Leistungszentrum entscheidet
- Wenn aus dem Probetraining ein Wechsel wird, Stichtage und Wartefristen: Vereinswechsel im Juniorenfußball: Fristen und Spielrecht
Dieser Text ist eine allgemeine Darstellung und keine Rechtsberatung. Teilnahmebedingungen und Verbandsordnungen ändern sich; maßgeblich sind die aktuellen Angaben des einladenden Vereins und die Ordnung eures Landesverbands.
Quellen
Quelle 1RDG-Grenze: allgemeine Darstellung statt Einzelfallberatung
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„Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.“
Quelle 2Bayer 04 Leverkusen: ohne Freigabevermerk kein Probetraining
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„Ohne Freigabevermerk des Vereins, bei dem Ihr Kind angemeldet ist, kann kein Probetraining stattfinden.“
Quelle 3SV Meppen (NLZ Emsland): Bestätigung des Heimatvereins vor der Terminvergabe
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„Nach Eingang der vollständig ausgefüllten Anmeldung, inklusive Bestätigung des Heimatvereins, erhalten Sie per Mail Terminvorschläge für ein Probetraining.“
Quelle 4FC Viktoria Köln: Probetrainingsbescheinigung des Vereins vorlegen
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„Da die Trainingseinheit eine offizielle Probetrainingsveranstaltung ist, musst du eine Probetrainingsbescheinigung deines Vereins mitbringen und uns diese am Probetrainingstag vor Trainingsbeginn vorlegen.“
Quelle 5SC Paderborn 07: Erlaubnis des aktuellen Vereins, Vordruck im Anmeldeformular
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„Für die Teilnahme ist es zwingend notwendig, dass Vereinsspieler die Erlaubnis zum Probetraining von ihrem aktuellen Verein vorlegen können. Ein entsprechender Vordruck ist auf dem Anmeldeformular zu finden.“
Quelle 6Werder Bremen (Juniorinnen): ohne Bestätigung des Heimatvereins keine Einladung
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„Ganz wichtig ist zudem, dass der Heimatverein der Bewerbung zum Probetraining bei Werder Bremen zustimmt. Fehlt diese Bestätigung vom Verein, müssen wir leider von einer Einladung absehen.“
Quelle 7NFV: Training bei einem anderen Verein nur mit schriftlicher Zustimmung (§ 4 Abs. 1 Jugendordnung)
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„Dies ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis besitzt, seine schriftliche Zustimmung erteilt hat.“
Quelle 8NFV: Zustimmung gilt als erteilt, wenn nach Information 7 Tage vorher nicht bis 24 Stunden vorher widersprochen wird (§ 4 Abs. 1)
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„Wurde der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis besitzt, spätestens 7 Tage vor Teilnahme am Training schriftlich (DFBnet-Postfachsystem) vom anderen Verein informiert, so gilt die Zustimmung auch als erteilt, wenn der Teilnahme des Spielers nicht bis spätestens 24 Stunden vor dem Training schriftlich (DFBnet-Postfachsystem) widersprochen wird.“
Quelle 9NFV: G- und F-Junioren – Information bis 24 Stunden vor dem Training genügt (§ 4 Abs. 2)
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„Junioren/Juniorinnen in den Altersklassen G und F können am Training anderer Vereine teilnehmen, wenn der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis besitzt, vom anderen Verein bis spätestens 24 Stunden vor dem Training über das DFBnet-Postfachsystem schriftlich informiert wurde.“
Quelle 10NFV: Für Spiele gelten die Vorschriften zum Gast- bzw. Zweitspielrecht (§ 4 Abs. 3)
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„Für die Teilnahme vereinsfremder Spieler an jeglichem Spielbetrieb sind die gesonderten Vorschriften zum Erwerb von Gast- bzw. Zweitspielrechten einzuhalten.“
Quelle 11WDFV: Trainingsteilnahme von Junioren anderer Vereine untersagt, Ausnahme nur mit schriftlicher Zustimmung (§ 21 Abs. 1 und 2 JSpO/WDFV)
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„Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen. (2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt.“
Quelle 12WDFV: Spiele und Turniere nur mit Gastspielrecht (§ 21 Abs. 3 JSpO/WDFV)
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„Ein Verein darf Junioren anderer Vereine bei Spielen und Turnieren in seinen Mannschaften nicht mitwirken lassen, mit Ausnahme der Spieler, für die ein Gastspielrecht (§ 6 (4) und (5) JSpO/WDFV) erteilt wurde.“
Quelle 13WDFV: Für ein Gastspielrecht ist die Zustimmung des abstellenden Vereins beizufügen (§ 6 Abs. 5 Nr. 1 JSpO/WDFV)
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„Die Gastspielerlaubnis ist vom Antragsteller spätestens 5 Tage vor dem Spieltermin bei seinem Landesverband zu beantragen.“
Quelle 14WDFV-Spielordnung: Spieler anderer Vereine nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis im Training (§ 27 Abs. 2 SpO/WDFV)
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„Vereine dürfen Spieler anderer Vereine - auch Jugendspieler - nur an ihrem Training teilnehmen lassen, wenn der andere Verein vorher schriftlich sein Einverständnis erklärt hat.“
Quelle 15Der WDFV ist in drei Landesverbände gegliedert
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„Der WDFV ist in drei Landesverbände gegliedert: Fußball-Verband Mittelrhein (FVM), Fußballverband Niederrhein (FVN), Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW)“
Quelle 16WDFV-Spielberechtigungen: zuständige Stelle; in der Download-Liste kein Formular für eine Trainingserlaubnis
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„Für die Erstausstellung und die Umschreibung von Spielerpässen bei Vereinswechseln ist in Nordrhein-Westfalen die Abteilung Spielberechtigungen des Westdeutschen Fussballverbandes zuständig.“
Quelle 17WDFV: Mit der Abmeldung endet die Spielberechtigung im abgebenden Verein (§ 10 Abs. 1 JSpO/WDFV)
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„Mit der ordnungsgemäßen Abmeldung verliert der Junior die Spielberechtigung für den abgebenden Verein.“
Quelle 18WDFV: Widerruf der Abmeldung nur bis zur Anmeldung in einem neuen Verein (§ 10 Abs. 2 JSpO/WDFV)
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„Der Widerruf der erfolgten Abmeldung muss schriftlich erfolgen und ist nur bis zur Anmeldung in einem neuen Verein zulässig.“
Quelle 19NFV: Spielerlaubnis für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der Abmeldung (§ 7 Abs. 3)
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„Die Spielerlaubnis für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der Abmeldung.“
Quelle 20BFV: Spielberechtigung endet mit der Abmeldung, ein Widerruf ändert daran nichts (§ 24 Abs. 4)
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„Die Spielberechtigung für den bisherigen Verein endet mit dem Tag der Abmeldung. Daran ändert ein Widerruf der Abmeldung nichts; die Spielberechtigung muss neu beantragt und erteilt werden.“
Quelle 21DFB-Jugendordnung: Mit der Vereinszugehörigkeit sorgt der Verein für Versicherungsschutz (§ 2 Nr. 2)
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„Mit der Vereinszugehörigkeit übernimmt der Verein die Verpflichtung, für Versicherungsschutz der Jugendlichen bei Sportunfällen zu sorgen.“
Quelle 22ARAG: Nichtmitglieder beim Probetraining ohne Schutz aus der Sportversicherung des Vereins, Zusatzversicherung für Vereine
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„Wer als Nichtmitglied an Sportkursen teilnimmt oder zum Probetraining erscheint, hat keinen Versicherungsschutz.“
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