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Ratgeber

Auswahlmannschaften: Kreis-, Bezirks- und Verbandsauswahl

Wie Kinder in Kreis-, Bezirks- und Verbandsauswahlen kommen, wer sie meldet und wer nominiert, was eine Einladung für Kind und Verein verpflichtet und wie sich Niedersachsen, Sachsen, Niederrhein, Bayern, Württemberg und Baden unterscheiden. Grundlage sind die Seiten und Ordnungen dieser sechs Verbände, abgerufen am 23.10.2026, ergänzt um einzelne Angaben aus Mittelrhein und Thüringen.

Aktualisiert am 24.10.202612 Min. Lesezeit

Zwei Trainer stehen von hinten gesehen mit Klemmbrett am Rand eines Kunstrasenplatzes, auf dem Kinder in einfarbigen Leibchen in kleinen Gruppen spielen.
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Inhalt(12 Abschnitte)

Manchmal kommt die Nachricht über den Vereinstrainer: Euer Kind ist zur Kreisauswahl eingeladen. Oder ein Kind aus der Mannschaft fährt plötzlich zu „Lehrgängen“ in eine Sportschule. Auswahlmannschaften gehören zur Talentförderung der Landesverbände. Sie laufen neben dem Verein und neben dem DFB-Stützpunkt, und jeder Verband organisiert sie ein wenig anders.

Dieser Text erklärt, wie Kreis-, Bezirks- und Verbandsauswahlen zusammenhängen, wer Kinder meldet und wer nominiert und was eine Einladung für Kind und Verein bedeutet. Er vergleicht die Seiten und Ordnungen von sechs Landesverbänden, abgerufen am 23.10.2026: Niedersachsen, Sachsen, Niederrhein, Bayern, Württemberg und Baden. Einzelne Angaben stammen zusätzlich vom Fußball-Verband Mittelrhein und vom Thüringer Fußball-Verband. Eine Übersicht über alle 21 Landesverbände ist das nicht. Was ein DFB-Stützpunkt ist, steht unter DFB-Stützpunkt: Probetraining, Sichtung und Alter, wie alle Stufen vom Verein bis zur U-Nationalmannschaft zusammenhängen, unter Talentförderung im Fußball: Wie die Stufen zusammenhängen.

Was eine Auswahlmannschaft ist

Eine Auswahlmannschaft ist kein Verein. Der Verband stellt sie aus Spielerinnen und Spielern verschiedener Vereine zusammen, sie trifft sich zu Lehrgängen und spielt bei Turnieren gegen andere Auswahlen. Der Fußball-Verband Mittelrhein beschreibt seine Verbandsauswahlen als Mannschaften, „in denen die besten FVM-Talente, zusätzlich zum Vereinstraining, gefördert werden“. Euer Kind bleibt also in seinem Verein und spielt dort weiter.

Die Stufen heißen je nach Verband unterschiedlich. Die Jugendordnung des Niedersächsischen Fußballverbands (NFV, Stand Juli 2026) zählt in § 19 als Auswahlmaßnahmen auf: Maßnahmen der Kreisauswahlmannschaften, der Bereichsauswahlmannschaften, der Stützpunktmannschaften und der Verbandsauswahlmannschaften. In Bayern führt der Weg laut Bayerischem Fußball-Verband (BFV) über Regionalauswahlen in den vier Regionen Nord, Ost, Süd und West zur Bayernauswahl. In Württemberg kennt die Jugendordnung Auswahlspiele, für die die Bezirksjugendausschüsse verantwortlich sind. Oben steht jeweils die Auswahl des Landesverbands, in Sachsen und Thüringen Landesauswahl genannt.

Mit dem DFB-Stützpunkt ist die Auswahl eng verbunden. Der Sächsische Fußball-Verband (SFV) schreibt: „Der Weg in die sächsische Landesauswahl führt in der Regel über die DFB-Talentstützpunkte und die Kreisauswahl-Mannschaften.“ Auch die bayerischen Regionalauswahlen bildet der BFV laut eigener Seite „in der Regel mit den talentiertesten Spielern der jeweiligen Talentstützpunkte“.

Und die Kinder aus den Nachwuchsleistungszentren? Sie trainieren zum Beispiel in Württemberg nicht am Stützpunkt, sondern in ihren Leistungszentren. Für die Auswahl werden sie trotzdem gesichtet. Beim Württembergischen Fußballverband (WFV) können sich die herausragenden Spieler der Stützpunkte und der Leistungszentren des VfB Stuttgart, der Stuttgarter Kickers, des 1. FC Heidenheim und des SSV Ulm einmal jährlich bei gemeinsamen Talentsichtungen für die Auswahlkader der U13, U14 und U15 empfehlen. In Sachsen spielen die gesichteten Talente in einer zweiten Runde gemeinsam mit den sächsischen Leistungszentren. In Niedersachsen nehmen die fünf Leistungszentren an einem Turnier der Stützpunkte teil, „um auch diese Spieler sichten zu können“. Und der Badische Fußballverband bildet seine Auswahlmannschaften von der U14 bis zur U19 aus den Stützpunktspielern und den drei badischen Leistungszentren.

Mit Kreisauswahl: Niedersachsen, Sachsen, Niederrhein

In drei der sechs Verbände ist die Kreisauswahl ausdrücklich eine eigene Stufe auf dem Weg in die Verbandsauswahl.

Niedersachsen (NFV).
Der NFV schreibt: „In beiden E-Junioren-Jahrgängen stellen die Kreise des NFV eine Kreisauswahl, die mindestens einmal im Monat zusammen trainiert und jährlich ein Feld- und Hallenturnier in ihrem jeweiligen Bezirk spielt.“ Ab dem D-Juniorenalter übernehmen laut NFV die Stützpunkttrainer die weitere Förderung. Die Auswahlteams des Verbands beginnen im männlichen Bereich mit dem jüngeren D-Junioren-Jahrgang. Von der U13 bis zur U18 durchlaufen sie laut NFV 6 bis 14 mehrtägige Maßnahmen pro Jahr. Ab der U14 spielen sie einmal im Jahr bei Länderpokalen vor.
Sachsen (SFV).
Hier spielen Kreisauswahlmannschaften des U13/U14-Jahrgangs der Jungen eigene Spielrunden. Der Verband beschreibt zwei Stufen: „Bei der 1. Maßnahme (in der Regel im Mai) tragen die Kreisauswahlen Turniere aus, über die die Landestrainer*Innen potenzielle Spieler sichten.“ Danach werden die gesichteten Talente in vier Regionalmannschaften eingeteilt und spielen gemeinsam mit den sächsischen Leistungszentren eine weitere Turnierrunde. „Daraus nominieren die Landestrainer*Innen die neue U 14-Junioren Landesauswahl.“ Die Landesauswahlteams bestreiten laut SFV im Jahr durchschnittlich sechs Maßnahmen von jeweils einem bis fünf Tagen.
Beispiel Sachsen: von der Kreisauswahl zur U14-Landesauswahl
  1. Schritt 1: Kreisauswahl

    Die Kreise stellen Kreisauswahlen des U13/U14-Jahrgangs, die eigene Spielrunden spielen.

  2. Schritt 2: Turniere der Kreisauswahlen

    In der Regel im Mai; die Landestrainerinnen und -trainer sichten.

  3. Schritt 3: Regionalmannschaften

    Die gesichteten Talente spielen in vier Regionalmannschaften eine weitere Turnierrunde, gemeinsam mit den sächsischen Leistungszentren.

  4. Schritt 4: Landesauswahl

    Die Landestrainerinnen und -trainer nominieren die neue U14-Landesauswahl.

Quellen [21] [22] [14] [23]

Niederrhein (FVN).
Der Fußballverband Niederrhein schreibt, talentierte Jugendspieler sollten „entweder dem Kreis direkt oder auf Grund von Ausschreibungen für bestimmte Jahrgänge gemeldet werden“. Die Auswahltrainer der DFB-Stützpunkte laden sie dann zu einem Sichtungstraining ein. Weiter heißt es: „Die besten 16 Spieler des Kreises treten jährlich in der Sportschule Wedau zu einem Auswahlturnier aller Fußballkreise an.“ Wer dort auffällt, kann sich in Maßnahmen des Verbands für die Verbandsauswahl empfehlen. Die Termine auf der Seite stammten bei unserem Abruf allerdings aus dem Jahr 2025: Sichtungsturniere für die U12 bis U15. Neuere Termine standen dort nicht.

Regionen und zentrale Sichtungen: Bayern, Württemberg, Baden

In Bayern, Württemberg und Baden beschreiben die Verbandsseiten keine Kreisauswahl. Das heißt nicht, dass es dort keine gibt. Es heißt nur, dass die geprüften Seiten den Weg anders beschreiben.

Bayern (BFV).
Der BFV beobachtet die besten Talente eines Jahrgangs in den vier Regionen Nord, Ost, Süd und West. „Nach mehreren Sichtungs- und Fördermaßnahmen messen sich die herausragenden Spielerinnen und Spieler bei Regionalvergleichen.“ Dort sichten die Verbandstrainerinnen und -trainer Kandidaten für die Bayernauswahl. Neben dem Leistungskader betreibt der BFV einen Förder- beziehungsweise Perspektivkader. Die Lehrgänge finden laut BFV meist in der Sportschule Oberhaching statt. Die BFV-Jugendordnung nennt in § 15 unter den Auswahlspielen auch Bezirksspiele.
Württemberg (WFV).
Hier steht am Anfang die gemeinsame Talentsichtung für die U13 bis U15 an der Sportschule Ruit. „Im Anschluss an die Talentsichtungen werden die besten 100 (U13 Junioren) bzw. 80 Spieler (U14 Junioren) insgesamt sechsmal jährlich zu dreitägigen Talentlehrgängen an die Sportschule Ruit eingeladen.“ Ein Kader von jeweils 16 Spielern pro Jahrgang fährt als WFV-Auswahl zu den DFB-Sichtungsturnieren der U15, U16 und U18. Von der U15 bis zur U19 fördert der Verband laut eigener Seite die 50 besten Talente pro Altersklasse in Leistungs- und Förderkadern.
Württemberg: nach der Talentsichtung

100

U13-Junioren werden zu Talentlehrgängen in Ruit eingeladen (U14: 80)

Quelle [29]

6

dreitägige Lehrgänge im Jahr

Quelle [29]

16

Spieler je Jahrgang fahren zu den DFB-Sichtungsturnieren

Quelle [30]

Baden.
Der Badische Fußballverband beschreibt „ein mehrstufiges Sichtungssystem“: „Meist beginnt der Weg mit guten Leistungen im Verein, woraufhin Spieler von Trainerinnen und Trainern für Sichtungsturniere oder Talenttage empfohlen werden.“ Zum Rhythmus heißt es, die Auswahlteams trainierten in der Regel in regelmäßigen Abständen, häufig an Wochenenden oder unter der Woche, „damit sie gut mit Schule und Vereinstrainings vereinbar sind“. Zeiten und Orte legt der zuständige Verbandstrainer fest und teilt sie laut Verband frühzeitig mit.

Wer meldet, wer entscheidet

Eine Bewerbung von Eltern für eine Auswahlmannschaft beschreibt keine der geprüften Seiten. Wo die Verbände sagen, wer Kinder für Sichtungen meldet oder empfiehlt, sind es die Vereine:

  • Für die Talentsichtungsturniere an den bayerischen Stützpunkten schreibt der BFV: „Ausgewählt und gemeldet werden die Spielerinnen und Spieler von ihren Trainerinnen und Trainern aus den Heimatvereinen“.
  • Für die Sichtung des Jahrgangs 2015 in Württemberg (Frühjahr 2026) erhielt laut WFV jeder Verein eine Einladung und konnte „bis zu vier Kinder“ über ein Online-Formular anmelden.
  • In Baden empfehlen Trainerinnen und Trainer die Kinder für Sichtungsturniere oder Talenttage.
  • Am Niederrhein werden Kinder dem Kreis gemeldet; wer meldet, sagt die Seite nicht ausdrücklich.

Die ersten beiden Beispiele betreffen den Einstieg in den Stützpunkt, nicht direkt die Auswahl. Weil der Weg in die Auswahl aber in mehreren Verbänden über den Stützpunkt führt, ist euer erster Ansprechpartner in jedem Fall der Trainer im Verein.

Wer in die Auswahl kommt, entscheiden die Trainer des Verbands: in Bayern die Verbandstrainerinnen und -trainer, in Sachsen die Landestrainerinnen und -trainer, in Niedersachsen empfehlen sich die Spieler bei Sichtungsturnieren „vor den Augen des zuständigen Verbandssportlehrers“. In Niedersachsen geht die Einladung nicht nur an euch. Die NFV-Jugendordnung legt in § 20 fest: „Die Aufforderung zur Teilnahme erfolgt schriftlich über den Spieler / die Spielerin und den betreffenden Verein.“

Was eine Einladung verpflichtet

Eine Einladung in die Auswahl ist eine Auszeichnung. Die WFV-Jugendordnung (Stand 10/2026) formuliert es in § 39 so: Die Teilnahme soll dem Jugendlichen „ehrenvolle Anerkennung seiner Leistung und zugleich Ansporn zu seiner weiteren sportlichen Entwicklung sein“. Laut den Jugendordnungen ist sie aber auch eine Verpflichtung, für den Verein und für das Kind.

Die BFV-Jugendordnung (Stand 16.07.2026) sagt in § 15: Die Vereine sind verpflichtet, die angeforderten Juniorenspieler abzustellen, und „Angeforderte Spieler sind grundsätzlich verpflichtet, bei Maßnahmen gemäß Buchstabe a) mitzuwirken. Von der Teilnahme können sie nur aus einem triftigen Grund befreit werden.“ Ähnlich verpflichten die NFV-Jugendordnung (§ 20) und die WFV-Jugendordnung (§ 39) Vereine und Spieler.

Wer ohne Entschuldigung fehlt, muss mit Folgen rechnen. In Bayern ist ein Spieler, der unentschuldigt oder ohne anerkannte Entschuldigung nicht teilnimmt, nach § 15 der Jugendordnung automatisch gesperrt, und zwar für die Dauer der Anforderung und bis einschließlich des nächsten Meisterschaftsspiels der höchsten Mannschaft seiner Altersklasse. In Württemberg kann ein Jugendlicher, der ohne rechtzeitige und begründete Absage nicht erscheint, bestraft werden.

Auch der Spielbetrieb im Verein ist berührt:

  • Württemberg: Bei Maßnahmen, für die die Jugendausschüsse des DFB, des Süddeutschen Fußball-Verbands oder des WFV verantwortlich sind, darf der Jugendliche am Tag selbst sowie an den zwei Tagen davor und danach ohne Genehmigung nicht für seinen Verein spielen, bei einem Lehrgang für dessen Dauer. Bei Auswahlspielen der Bezirke besteht eine Pflicht zur Abstellung nur, wenn an dem Tag kein Verbandsspiel der Vereinsmannschaft angesetzt ist.
  • Niedersachsen: Angeforderte Spielerinnen und Spieler dürfen am Tag des Auswahlspiels nicht in anderen Spielen eingesetzt werden, am Tag davor nur mit Ausnahmegenehmigung der einladenden Stelle. Werden sie am selben Tag für mehrere Auswahlspiele angefordert, gilt das Spiel der höheren Ebene.
  • Baden: Für die gesamte Dauer der Einberufung ist das Kind für andere Spiele nicht spielberechtigt, außer die einladende Stelle erteilt eine Ausnahme.
  • Bayern, Niedersachsen, Baden: Der Verein kann verlangen oder beantragen, dass ein eigenes Spiel abgesetzt wird. In Bayern muss der Antrag spätestens fünf Tage vorher oder unverzüglich nach der Anforderung beim Spielleiter eingehen.
  • Württemberg: Muss ein Verein einen Jugendlichen zu einer Maßnahme des Süddeutschen Fußball-Verbands oder des WFV abstellen, kann er Rundenspiele in dieser Zeit unter Vorbehalt austragen, in bestimmten Fällen auch verlegen lassen. Bei DFB-Maßnahmen kann er die Absetzung des Spiels verlangen.
Was drei Jugendordnungen zur Einladung regeln

Bayern (BFV, § 15)

  • Verein muss abstellen, Spieler muss mitwirken
  • Befreiung nur aus triftigem Grund
  • Unentschuldigtes Fehlen: automatische Sperre
  • Spielabsetzung auf Antrag: spätestens fünf Tage vorher oder sofort nach der Anforderung

Niedersachsen (NFV, §§ 20–22)

  • Verein muss abstellen, Spieler muss folgen
  • Einladung schriftlich an Kind und Verein
  • Am Spieltag nicht spielberechtigt für andere Spiele, am Vortag nur mit Ausnahmegenehmigung
  • Verein kann Spielabsetzung verlangen

Württemberg (WFV, § 39)

  • Verein muss abstellen, Jugendlicher muss folgen
  • Verbandsmaßnahmen: am Tag selbst sowie zwei Tage davor und danach (Lehrgang: dessen Dauer) ohne Genehmigung nicht im Verein spielberechtigt
  • Bezirksauswahl: Verbandsspiel des Vereins hat Vorrang
  • Fehlen ohne begründete Absage kann bestraft werden
  • Verein kann Rundenspiele unter Vorbehalt austragen oder verlegen lassen

Quellen [39] [40] [44] [37] [43] [38] [42] [9] [41] [55]

Für euren Alltag heißt das: Fällt ein Auswahltermin auf eine Klassenfahrt, eine Prüfung oder eine Familienfeier, oder ist euer Kind verletzt, sagt rechtzeitig und mit Begründung ab. Klärt mit dem Vereinstrainer, an wen die Absage geht.

Der Länderpokal

Die oberste Stufe der Verbandsauswahl ist der Vergleich mit den anderen Landesverbänden. Der SFV schreibt: „Jährlicher Höhepunkt sind die Sichtungsturniere des DFB in Duisburg, an denen die Auswahlteams der 21 Landesverbände teilnehmen.“ Für die U14-Junioren gilt das so nicht: Ihre Turniere finden laut SFV an zwei getrennten Standorten statt, in Bad Blankenburg und in Kaiserau. Bei den Juniorinnen nennt der NFV drei DFB-Sichtungsturniere, den U14-, U16- und U19-Länderpokal, alle in Duisburg-Wedau.

Laut Badischem Fußballverband sichten beim Länderpokal in Duisburg-Wedau „Bundestrainer*innen gezielt Talente“. Wie es danach zu den U-Nationalmannschaften des DFB weitergeht, steht unter Talentförderung im Fußball: Wie die Stufen zusammenhängen.

Auswahlen für Mädchen

Bei den Mädchen fassen mehrere Verbände zwei oder mehr Jahrgänge zusammen. Der NFV schreibt: „In der Mädchentalentförderung werden immer zwei Jahrgänge zu einer Altersklasse zusammengefasst.“ Die Jahrgangstabelle des Thüringer Fußball-Verbands für die Saison 2026/2027 zeigt das ebenfalls: Die weibliche U14 umfasst dort die Jahrgänge 2013 und 2014, die U12 sogar 2015 bis 2017.

  • Niedersachsen: Jeder Kreis stellt eine Kreisauswahl für Mädchen, gesichtet von den Kreisauswahltrainerinnen und -trainern, für den älteren E- und den jüngeren D-Jugend-Jahrgang.
  • Sachsen: Es gibt Kreisauswahlen für die Mädchen der U12- und U14-Jahrgänge. Die Landesauswahl wird über zwei zentrale Kreisauswahlturniere gesichtet.
  • Niederrhein: Die Seite für Juniorinnen nennt sieben Regionalauswahlen und vier Landes-Leistungsstützpunkte.
  • Württemberg: Der WFV nennt 12 Standorte mit Talentfördergruppen für Juniorinnen der U12 bis U14. Einige trainieren auf Empfehlung der Verbandssportlehrer zusätzlich am DFB-Stützpunkt bei den Jungen mit.
  • Bayern: „An allen Stützpunkten werden Mädchen und Jungs gemeinsam gesichtet.“

Mehr zu den Wegen für Mädchen steht unter NLZ für Mädchen: welche Wege es im Fußball gibt.

Was wir nicht belegen konnten

Drei Fragen beantworten die geprüften Seiten nicht:

  • Kosten und Fahrten. Ob Familien für Lehrgänge etwas bezahlen und wer Fahrten übernimmt, haben wir auf keiner Seite gefunden. Die BFV-Jugendordnung regelt nur, dass Auswahlspiele „auf Rechnung des Verbandes“ gehen; das betrifft die Abrechnung der Spiele, nicht eure Kosten.
  • Schule. Eine Freistellung vom Unterricht für Lehrgänge erwähnt keine der geprüften Seiten. Baden schreibt nur, die Termine sollten gut mit Schule und Vereinstraining vereinbar sein.
  • Aktuelle Termine. Mehrere Seiten nannten bei unserem Abruf Termine, die schon vorbei waren, am Niederrhein aus dem Jahr 2025. Prüft bei jedem Termin, für welchen Jahrgang und welche Saison er gilt.

Die Seiten der Verbände in Hamburg, Schleswig-Holstein, Südbaden, Berlin und Hessen konnten oder durften wir am 23.10.2026 nicht abrufen. Zu diesen Verbänden machen wir keine Angaben.

Der Geburtsmonat spielt mit

Eine Dissertation an der Universität Tübingen (Votteler 2017) hat für 35.390 Nachwuchsspieler aus dem DFB-Talentförderprogramm der Spielzeiten 2010/11 bis 2012/13 gezählt, wie viele in der ersten Jahreshälfte geboren waren: im Stützpunktprogramm rund 60 Prozent, in der Verbandsauswahl rund 72 Prozent. Die Zahlen sind älter und beschreiben die damalige Gruppe, nicht euer Kind. Was dahintersteckt, steht unter Geburtsmonat und Auswahl: der relative Alterseffekt.

Was ihr jetzt tun könnt

  • Fragt den Trainer im Verein, wie euer Landesverband Kinder für Kreisauswahl, Stützpunkt und Auswahl sichtet und ob er euer Kind meldet.
  • Sucht auf unserer Stützpunktseite für euer Bundesland den zuständigen Stützpunkt und lest die Talentförderseite eures Landesverbands. Achtet darauf, für welchen Jahrgang eine Sichtung gilt.
  • Wenn eine Einladung kommt: Lest, wer eingeladen hat, wie lange die Maßnahme dauert und ob euer Kind in dieser Zeit für den Verein spielen darf.
  • Sprecht Kosten, Fahrten und Schultage vorher an, beim Verein oder bei der einladenden Stelle. Auf den Verbandsseiten steht dazu meist nichts.
  • Sagt rechtzeitig und mit Begründung ab, wenn ein Termin nicht geht. Die Jugendordnungen sehen bei unentschuldigtem Fehlen Folgen vor.
  • Nehmt eine Nicht-Berufung nicht als Urteil über euer Kind. Gesichtet wird regelmäßig neu, in Württemberg zum Beispiel einmal im Jahr.

Weiterlesen

Dieser Text ist eine allgemeine Darstellung. Sichtungswege, Altersklassen und Termine legen die Landesverbände fest, und sie können sich ändern. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben und Ordnungen eures Landesverbands.

Quellen

Jede Angabe im Text stützt sich auf diese Belege. Zitate stehen im Wortlaut.

  1. Quelle 1Länderpokal: Auswahlteams der 21 Landesverbände in Duisburg (SFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Jährlicher Höhepunkt sind die Sichtungsturniere des DFB in Duisburg, an denen die Auswahlteams der 21 Landesverbände teilnehmen.“
  2. Quelle 2Verbandsauswahl zusätzlich zum Vereinstraining (FVM)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Ab der Altersstufe U14 kommen die Auswahlmannschaften des Verbandes hinzu, in denen die besten FVM-Talente, zusätzlich zum Vereinstraining, gefördert werden.“
  3. Quelle 3Stufen der Auswahlmaßnahmen (NFV-Jugendordnung § 19 Abs. 2)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „(2) Auswahlmaßnahmen i.S. dieser Bestimmungen sind: - Maßnahmen der Kreisauswahlmannschaften, - Maßnahmen der Bereichsauswahlmannschaften, - Maßnahmen der Stützpunktmannschaften und - Maßnahmen der Verbandsauswahlmannschaften.“
  4. Quelle 4Bayern: vier Regionen und Regionalvergleiche (BFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Die besten Talente eines Jahrgangs werden in den vier Regionen Nord, Ost, Süd und West kontinuierlich beobachtet, zu Fördermaßnahmen eingeladen und gezielt weiterentwickelt. Nach mehreren Sichtungs- und Fördermaßnahmen messen sich die herausragenden Spielerinnen und Spieler bei Regionalvergleichen.“
  5. Quelle 5Bayern: Verbandstrainer sichten und nominieren für die Bayernauswahl (BFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Dort sichten die Verbandstrainerinnen und -trainer des BFV mögliche Kandidatinnen und Kandidaten für die Bayernauswahl. Nach ausführlichen Sichtungen und weiteren Lehrgangsmaßnahmen werden die besten Talente eines Jahrgangs schließlich für die entsprechende BFV-Auswahl nominiert.“
  6. Quelle 6Bayern: Lehrgänge meist in Oberhaching (BFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Die Spielerinnen und Spieler der BFV-Auswahl treffen sich regelmäßig zu speziellen Lehrgängen, die meist in der Sportschule Oberhaching stattfinden.“
  7. Quelle 7Bayern: Leistungskader und Förder- bzw. Perspektivkader (BFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Um möglichst vielen Talenten eine gezielte Weiterentwicklung zu ermöglichen, betreibt der Bayerische Fußball-Verband neben dem Leistungskader auch einen Förder- beziehungsweise Perspektivkader.“
  8. Quelle 8Bayern: Regionalauswahlen aus den Stützpunkten (BFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Dazu gibt es in den Regionen Nord, Ost, Süd, West auch Regionalauswahlen - in der Regel mit den talentiertesten Spielern der jeweiligen Talentstützpunkte.“
  9. Quelle 9Württemberg: Auswahlspiele der Bezirke (WFV-Jugendordnung § 39 Nr. 5)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zur Stelle im Text

    Zitat anzeigen
    „5. Bei Auswahlspielen, für die die Bezirksjugendausschüsse verantwortlich sind, und sonstigen Auswahlmaßnahmen (DFB-Stützpunkte) besteht eine Verpflichtung zur Abstellung der Jugendlichen nur, sofern an dem betreffenden Tag kein Verbandsspiel der Mannschaft des Vereins angesetzt ist, in der der Jugendliche (Junioren und Juniorinnen) überwiegend spielt.“
  10. Quelle 10Sachsen: Weg in die Landesauswahl über Stützpunkt und Kreisauswahl (SFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Der Weg in die sächsische Landesauswahl führt in der Regel über die DFB-Talentstützpunkte und die Kreisauswahl-Mannschaften. Diese Talente bilden in der Regel den Pool für die Landesauswahl.“
  11. Quelle 11Thüringen: Landesauswahl U14 bis U16, Jahrgangstabelle 2026/2027 (TFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „In der Landesauswahl spielen die besten Fußballtalente Thüringens einer Altersklasse (U14 bis U16). Sie werden von den Landestrainern betreut und professionell gefördert - bei Lehrgängen und Turnieren.“
  12. Quelle 12Württemberg: NLZ-Spieler nicht am Stützpunkt (WFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Jungs und Mädchen von den Amateurvereinen trainieren im WFV gemeinsam an den Stützpunkten, Spieler der Nachwuchsleistungszentren (NLZ) sind nicht am Stützpunkt, diese trainieren in ihren Leistungszentren.“
  13. Quelle 13Württemberg: gemeinsame Talentsichtung von Stützpunkt- und NLZ-Spielern für U13 bis U15 (WFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Einmal jährlich können sich die herausragenden Spieler der DFB-Stützpunkte und der Nachwuchsleistungszentren des VfB Stuttgart, der SV Stuttgarter Kickers, des 1. FC Heidenheim 1846 und des SSV Ulm 1846 Fußball an den neu gestalteten Talentsichtungen für die WFV-Auswahlkader der U13, U14 und U15 Junioren empfehlen.“
  14. Quelle 14Sachsen: zweite Runde mit vier Regionalmannschaften und den Leistungszentren (SFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zur Stelle im Text

    Zitat anzeigen
    „Die gesichteten Talente werden in einer 2. Maßnahme in 4 Regionalmannschaften eingeteilt und spielen gemeinsam mit den sächsischen Leistungszentren eine weitere Turnierrunde.“
  15. Quelle 15Niedersachsen: Leistungszentren beim Turnier der Stützpunkte (NFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „An diesem Turnier nehmen zudem die fünf Nachwuchsleistungszentren (NLZ) in Niedersachsen teil (VfL Wolfsburg, Hannover 96, Eintracht Braunschweig, VfL Osnabrück, SV Meppen), um auch diese Spieler sichten zu können, da NLZ-Spieler für das Stützpunkttraining nicht beachtet werden aufgrund des ausreichenden Trainingsumfangs sowie der Trainingsqualität.“
  16. Quelle 16Baden: Auswahl U14 bis U19 aus Stützpunktspielern und drei NLZ (bfv)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Aus den Stützpunktspielern und den drei badischen Nachwuchsleistungszentren bildet der bfv seine Auswahlmannschaften von der U14 bis zur U19, die regelmäßig trainieren sowie an Turnieren und Sichtungen des DFB teilnehmen.“
  17. Quelle 17Niedersachsen: Kreisauswahl in beiden E-Junioren-Jahrgängen (NFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „In beiden E-Junioren-Jahrgängen stellen die Kreise des NFV eine Kreisauswahl, die mindestens einmal im Monat zusammen trainiert und jährlich ein Feld- und Hallenturnier in ihrem jeweiligen Bezirk spielt.“
  18. Quelle 18Niedersachsen: ab D-Junioren Stützpunkttrainer (NFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Zunächst, im E-Juniorenalter, werden die Talente auf der Kreisebene erfasst und in Fördergruppen geschult. Ab dem D-Juniorenalter übernehmen dann die DFB/NFV-Stützpunkttrainer die weitere Talentförderung.“
  19. Quelle 19Niedersachsen: Auswahlteams ab dem jüngeren D-Junioren-Jahrgang (NFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Die Bildung der Auswahlteams des Niedersächsischen Fußballverbandes beginnt im männlichen Bereich mit dem jüngeren D-Junioren-Jahrgang.“
  20. Quelle 20Niedersachsen: 6 bis 14 mehrtägige Maßnahmen pro Jahr, Länderpokale ab U14 (NFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Aus den dort gesichteten Talenten setzen sich nach und nach die Auswahlmannschaften des NFV zusammen, die ab der U13 bis zur U18 6-14 mehrtägige Maßnahmen pro Jahr durchlaufen und ab der U14 einmal pro Jahr bei Länderpokalen in Kaiserau, Bad Blankenburg oder Duisburg vorspielen.“
  21. Quelle 21Sachsen: Spielrunden der Kreisauswahlen U13/U14 (SFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zur Stelle im Text

    Zitat anzeigen
    „Mit den Spielrunden für die Kreisauswahlmannschaften des U 13/U 14-Jahrgangs der Jungen und der U 12/U 14-Jahrgänge der Mädchen kommt den Kreisverbänden eine unmittelbare Aufgabe bei der Talentsichtung zu, denn diese Maßnahme dient der Sichtung und Leistungsüberprüfung potenzieller Spieler*innen für die U 14-Landesauswahlteams.“
  22. Quelle 22Sachsen: erste Maßnahme, Turniere der Kreisauswahlen (SFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zur Stelle im Text

    Zitat anzeigen
    „Bei der 1. Maßnahme (in der Regel im Mai) tragen die Kreisauswahlen Turniere aus, über die die Landestrainer*Innen potenzielle Spieler sichten.“
  23. Quelle 23Sachsen: Landestrainer nominieren die U14-Landesauswahl (SFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zur Stelle im Text

    Zitat anzeigen
    „Daraus nominieren die Landestrainer*Innen die neue U 14-Junioren Landesauswahl.“
  24. Quelle 24Sachsen: durchschnittlich sechs Maßnahmen im Jahr (SFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Die Landesauswahlteams bestreiten im Spieljahresverlauf durchschnittlich sechs Maßnahmen - Testspiele, Trainingslager, Lehrgänge und Ländervergleiche - von jeweils einem bis fünf Tagen Dauer.“
  25. Quelle 25Niederrhein: Meldung an den Kreis, Sichtungstraining der Stützpunkt-Auswahltrainer (FVN)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Talentierte Jugendspieler sollen entweder dem Kreis direkt oder auf Grund von Ausschreibungen für bestimmte Jahrgänge gemeldet werden - diese Junioren werden von den Auswahltrainern der DFB-Stützpunkte zu einem Sichtungstraining eingeladen.“
  26. Quelle 26Niederrhein: Auswahlturnier aller Kreise in Wedau (FVN)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Die besten 16 Spieler des Kreises treten jährlich in der Sportschule Wedau zu einem Auswahlturnier aller Fußballkreise an. Darüber erhalten die talentiertesten Spieler dieser Turniere die Gelegenheit sich in Maßnahmen des Fußballverbandes Niederrhein für die Verbandsauswahlmannschaften zu empfehlen.“
  27. Quelle 27Niederrhein: Sichtungsturniere mit Terminen aus 2025 (FVN)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Im Jahr 2025 werden folgende FVN-Sichtungsturniere in der Sportschule Wedau in Duisburg durchgeführt:“
  28. Quelle 28Bayern: keine Kreisauswahl auf der Seite, Weg über Regionalauswahlen (BFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zitat anzeigen
    „Hinzu kommt der jährliche "Regionalvergleich", bei dem die Teams der vier Regionen gegeneinander antreten und die Spielerinnen und Spieler vor allem für eine Aufnahme in die Bayernauswahl vorspielen.“
  29. Quelle 29Württemberg: 100 bzw. 80 Spieler, sechs dreitägige Lehrgänge im Jahr (WFV)

    abgerufen am 23.10.2026

    Zur Stelle im Text

    Zitat anzeigen
    „Im Anschluss an die Talentsichtungen werden die besten 100 (U13 Junioren) bzw. 80 Spieler (U14 Junioren) insgesamt sechsmal jährlich zu dreitägigen Talentlehrgängen an die Sportschule Ruit eingeladen.“
  30. Quelle 30Württemberg: Kader von 16 Spielern für die DFB-Sichtungsturniere (WFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Ein Kader von jeweils 16 Spielern pro Jahrgang nimmt jährlich als WFV-Auswahlmannschaft an den mehrtägigen DFB-Sichtungsturnieren der U15, U16 und U18 Junioren teil.“
  31. Quelle 31Württemberg: TOP 50 je Altersklasse U15 bis U19 (WFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Von den U15 bis zu den U19 Junioren werden die TOP 50 Talente pro Altersklasse in den Leistungs- und Förderkader-Strukturen auf Verbandsebene weiter gefördert.“
  32. Quelle 32Baden: mehrstufiges Sichtungssystem, Empfehlung durch Trainer (bfv)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Um in die Verbandsauswahl zu gelangen, durchlaufen talentierte Jungen im Fußball ein mehrstufiges Sichtungssystem. Meist beginnt der Weg mit guten Leistungen im Verein, woraufhin Spieler von Trainerinnen und Trainern für Sichtungsturniere oder Talenttage empfohlen werden.“
  33. Quelle 33Baden: Trainingsrhythmus, Schule und Vereinstraining (bfv)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Die Auswahlteams trainieren in der Regel in regelmäßigen Abständen. Die Trainingseinheiten finden häufig an Wochenenden oder unter der Woche statt, damit sie gut mit Schule und Vereinstrainings vereinbar sind.“
  34. Quelle 34Bayern: Vereinstrainer melden zur Talentsichtung (BFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Ausgewählt und gemeldet werden die Spielerinnen und Spieler von ihren Trainerinnen und Trainern aus den Heimatvereinen, die ebenfalls bei den Talentsichtungsturnieren dabei sind und dort von einem Einblick in eine moderne Trainingsgestaltung profitieren können.“
  35. Quelle 35Württemberg: Vereine melden bis zu vier Kinder (WFV, Sichtung Jahrgang 2015)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Jeder Verein im wfv-Gebiet erhält über den zuständigen Bezirk eine Einladung zur Teilnahme und kann bis zu vier Kinder über ein Online-Formular anmelden.“
  36. Quelle 36Niedersachsen: Empfehlung vor dem Verbandssportlehrer (NFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Anläßlich der regelmäßig stattfindenden NFV-Sichtungsturniere haben dann die Spieler ihre Leistungen unter Beweis zu stellen und erhalten die Chance, vor den Augen des zuständigen Verbandssportlehrers sich für das jeweilige U-Auswahlteam des NFV zu empfehlen.“
  37. Quelle 37Niedersachsen: Abstellungs- und Teilnahmepflicht, schriftliche Aufforderung (NFV-Jugendordnung § 20)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „(1) Die Vereine sind verpflichtet, ihre Spieler/innen für Auswahlspiele und für Auswahlmaßnahmen zur Verfügung zu stellen; desgleichen sind alle Spieler/innen verpflichtet, der an sie ergangenen Aufforderung zur Teilnahme an Auswahlspielen bzw. -maßnahmen Folge zu leisten. (2) Die Aufforderung zur Teilnahme erfolgt schriftlich über den Spieler / die Spielerin und den betreffenden Verein.“
  38. Quelle 38Württemberg: Anerkennung und Pflicht zur Teilnahme (WFV-Jugendordnung § 39 Nr. 1 und 2)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „1. Die Teilnahme an Auswahlspielen und sonstigen Auswahlmaßnahmen (DFB-Stützpunkte) soll dem Jugendlichen ehrenvolle Anerkennung seiner Leistung und zugleich Ansporn zu seiner weiteren sportlichen Entwicklung sein. 2. Jeder Verein ist verpflichtet, für Auswahlspiele und sonstige Auswahlmaßnahmen (Sichtungsspiele, Auswahllehrgänge, DFB-Stützpunktspiele, Vorbereitungsspiele usw.) Jugendliche abzustellen. Jeder Jugendliche ist verpflichtet, einer an ihn gerichteten Aufforderung zur Teilnahme Folge zu leisten.“
  39. Quelle 39Bayern: Abstellungs- und Mitwirkungspflicht (BFV-Jugendordnung § 15 Abs. 3)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „a) Die Vereine sind verpflichtet, für Auswahlspiele und Lehrgänge des Verbandes und der DFB-Stützpunkte die vom Verband durch Verwaltungsentscheid angeforderten Juniorenspieler abzustellen. b) Angeforderte Spieler sind grundsätzlich verpflichtet, bei Maßnahmen gemäß Buchstabe a) mitzuwirken. Von der Teilnahme können sie nur aus einem triftigen Grund befreit werden.“
  40. Quelle 40Bayern: automatische Sperre bei unentschuldigtem Fehlen (BFV-Jugendordnung § 15 Abs. 3 d)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „d) Nimmt ein Spieler an einer Maßnahme gemäß Buchstabe a) trotz ordnungsgemäßer Anforderung des Verbandes unentschuldigt oder ohne Anerkennung der Entschuldigung nicht teil, so ist er automatisch für die Dauer der Anforderung und bis einschließlich des nächsten Meisterschaftsspiels der höchstklassigsten Mannschaft seiner Altersklasse für alle Spiele seines Vereins gesperrt.“
  41. Quelle 41Württemberg: Strafe bei Fehlen ohne begründete Absage (WFV-Jugendordnung § 39 Nr. 4)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „4. Kommt ein Jugendlicher einer Aufforderung zur Teilnahme an einem Auswahlspiel, Auswahllehrgang oder Vorbereitungsspiel, für welche die Jugendausschüsse des DFB, SFV oder WFV verantwortlich sind, ohne rechtzeitige und begründete Absage nicht nach, so kann er und, soweit der Verein das Verhalten des Jugendlichen zu vertreten hat, auch der Verein bestraft werden.“
  42. Quelle 42Württemberg: nicht teilnahmeberechtigt im Verein, zwei Tage vor und nach der Maßnahme (WFV-Jugendordnung § 39 Nr. 3)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „3. Bei Auswahlspielen und sonstigen Auswahlmaßnahmen, für die die Jugendausschüsse des DFB, SFV oder WFV verantwortlich sind, ist der Jugendliche am Tag des Auswahlspiels bzw. der Auswahlmaßnahme sowie an den zwei Tagen davor und den zwei Tagen danach, im Fall eines Lehrgangs für die Dauer des Lehrgangs, ohne ausdrückliche Genehmigung des Verbandsjugendausschusses in Mannschaften seines Vereins nicht teilnahmeberechtigt.“
  43. Quelle 43Niedersachsen: höhere Ebene geht vor, Verein kann Spielabsetzung verlangen (NFV-Jugendordnung §§ 21, 22)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „(1) Wird ein Spieler / eine Spielerin für mehrere Auswahlspiele an demselben Tag angefordert, so ist der Spieler / die Spielerin für das Spiel der höheren Ebene freizugeben. (1) Ein Verein, der mindestens einen Spieler/eine Spielerin für Auswahlspiele oder zu Lehrmaßnahmen abstellen muss, hat das Recht, die Absetzung eines für ihn/sie angesetzten Spieles zu verlangen.“
  44. Quelle 44Bayern: Spielabsetzung auf Antrag, Frist fünf Tage (BFV-Jugendordnung § 15 Abs. 4)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „(4) Bei Abstellung eines Spielers zu Auswahlmannschaften entscheidet der Spielleiter auf Antrag des betroffenen Vereins über die Absetzung des Spieles. Der Antrag ist spätestens fünf Tage vor dem abzusetzenden Spiel oder unverzüglich nach Erhalt der Anforderung bei dem zuständigen Spielleiter einzureichen.“
  45. Quelle 45Baden: Abstellungspflicht und Spielabsetzung (bfv-Spielordnung § 34)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „1. Die Vereine der Mitgliedsverbände und deren Tochtergesellschaften sind verpflichtet, zu Länderspielen und Auswahlspielen des DFB und seiner Mitgliedsverbände Spieler abzustellen. Die Spieler sind verpflichtet, einer an sie gerichteten Aufforderung Folge zu leisten. 3. Ein Verein, der einen Spieler abstellen muss, hat das Recht, die Absetzung eines für ihn angesetzten Spiels zu verlangen.“
  46. Quelle 46U14-Länderpokal an zwei Standorten (SFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Die Altersklasse der U 14-Junioren ist der erste Jahrgang mit einer Landesauswahl. Die DFB Sichtungsturniere finden nicht wie bei den älteren Jahrgängen gemeinsam mit den anderen 20 Landesverbänden in Duisburg statt, sondern werden an zwei voneinander getrennten Standorten ausgetragen (Bad Blankenburg, Kaiserau).“
  47. Quelle 47Juniorinnen: drei DFB-Sichtungsturniere in Duisburg-Wedau (NFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Im Bereich der Juniorinnen gibt es auf DFB-Ebene drei Sichtungsturniere, alle werden in Duisburg-Wedau ausgetragen:“
  48. Quelle 48Länderpokal in Duisburg-Wedau: Bundestrainer sichten (bfv)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Ein zentrales Highlight ist das DFB-Länderpokal-Turnier in der Sportschule Duisburg-Wedau, bei dem die Landesauswahlen gegeneinander antreten und Bundestrainer*innen gezielt Talente sichten.“
  49. Quelle 49Mädchen: zwei Jahrgänge je Altersklasse (NFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „In der Mädchentalentförderung werden immer zwei Jahrgänge zu einer Altersklasse zusammengefasst.“
  50. Quelle 50Niedersachsen: Kreisauswahl für Mädchen (NFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Die Sichtung erfolgt durch die Kreisauswahltrainer*innen“
  51. Quelle 51Sachsen: Landesauswahl der Mädchen über zwei zentrale Kreisauswahlturniere (SFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Die neue Landesauswahl der Mädchen wird über 2 zentrale Kreisauswahlturniere gesichtet.“
  52. Quelle 52Niederrhein: Juniorinnen mit Landes-Leistungsstützpunkten und Regionalauswahlen (FVN)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Wichtiges Bindeglied der Talentsichtung und -förderung sind die Trainer*innen der Landesleistungsstützpunkte des Fußballverbandes Niederrhein.“
  53. Quelle 53Württemberg: Talentfördergruppen für Juniorinnen (WFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „Mittlerweile sind es 12 Standorte mit Talentfördergruppen für die Juniorinnen in der Altersstufe U12/U13/U14. Einige sehr talentierte Juniorinnen trainieren auf Empfehlung der Verbandssportlehrer zusätzlich noch an den DFB-Stützpunkten bei den Jungs mit.“
  54. Quelle 54Bayern: Mädchen und Jungen gemeinsam gesichtet (BFV)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „An allen Stützpunkten werden Mädchen und Jungs gemeinsam gesichtet.“
  55. Quelle 55Württemberg: Vorbehaltsspiel, Verlegung, Absetzung bei DFB-Maßnahmen (WFV-Jugendordnung § 39 Nr. 6 und 7)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „6. Vereine, die einen Jugendlichen zu einer Auswahlmaßnahme des SFV oder WFV abstellen müssen, können während der Dauer der Maßnahme angesetzte Verbandsrundenspiele als Vorbehaltsspiele austragen. Bei der Abstellung eines Torhüters kann der Verein beim Staffelleiter auch die Verlegung des Spiels beantragen. […] 7. Ein Verein, der Jugendliche für ein DFB-Auswahlspiel oder eine sonstige DFB-Auswahlmaßnahme abstellen muss, kann unter den Voraussetzungen des § 34 DFB-Spielordnung die Absetzung des Spiels verlangen.“
  56. Quelle 56Baden: nicht spielberechtigt für die Dauer der Einberufung (bfv-Spielordnung § 34 Nr. 2)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „2. Angeforderte Spieler sind für die gesamte Dauer der Einberufung für andere Spiele nicht spielberechtigt, es sei denn, der Anfordernde erteilt eine Ausnahmegenehmigung.“
  57. Quelle 57Bayern: Bezirksspiele als Auswahlspiele (BFV-Jugendordnung § 15 Abs. 1)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „(1) Auswahlspiele wie Länder-, Bezirks-, Städte- und Benefizspiele werden vom Verband durchgeführt.“
  58. Quelle 58Bayern: Auswahlspiele auf Rechnung des Verbandes (BFV-Jugendordnung § 38 Abs. 1)

    abgerufen am 23.10.2026

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    „(1) Auswahlspiele gehen auf Rechnung des Verbandes.“
  59. Quelle 59Anteil der in der ersten Jahreshälfte Geborenen je Auswahlstufe (Votteler 2017)

    abgerufen am 24.10.2026

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    „Geburtenanteil erste Jahreshälfte: Stützpunktprogramm ≈60%, Leistungszentrum ≈69%, Verbandsauswahl ≈72% und Jugendnationalmannschaft ≈75%“

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