Verletzt im NLZ: Was Eltern organisieren können
Die organisatorische und soziale Seite einer längeren Verletzung im Nachwuchsleistungszentrum: was Vereine zu ihrer Betreuung selbst schreiben, wer ansprechbar ist, was Fördervertrag und DFB-Ordnungen sagen, was der 30. April für die Kaderplanung bedeutet und welche Fragen ihr dem Verein stellen könnt. Medizinische Fragen gehören zur Ärztin oder zum Arzt — dieser Text beantwortet sie nicht.

Inhalt
Eine längere Verletzung trifft im Leistungszentrum zwei Dinge auf einmal: den Körper eures Kindes und seinen Platz in einer Gruppe, die ohne es weiterarbeitet. Über das Erste entscheiden Ärztinnen und Ärzte. Über das Zweite entscheiden Menschen im Verein, ein Kalender und manchmal ein Vertrag — und darüber könnt ihr reden.
Dieser Text bleibt deshalb auf der organisatorischen und der sozialen Seite. Er sagt nichts darüber, was eine Verletzung ist, wie lange sie dauert, was dagegen hilft oder wann wieder belastet werden darf — das ist Sache der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. Hier steht das andere: wer im Verein zuständig ist, was Vertrag und Ordnungen sagen und was der Vereinskalender mit dem Kaderplatz macht.
Was der Verein an Betreuung selbst beschreibt
Leistungszentren beschreiben eine medizinische und physiotherapeutische Betreuung als Teil ihres Angebots — wie sie aussieht, beschreibt jeder Verein auf seinen eigenen Seiten. Hannover 96 führt einen eigenen Reha-Bereich: „Der Bereich Rehabilitation beinhaltet die Versorgung sämtlicher Beschwerden und Verletzungen aller Spieler der Akademie von der U12 bis zur U23.“ Der SV Wehen Wiesbaden listet „Medizinische Versorgung und Rehabilitation“ unter den Bestandteilen der sportlichen Ausbildung, Rot-Weiss Essen nennt in der NLZ-Mitarbeiterliste einen „Leiter für Sportwissenschaften, Reha und Athletik“. Wie groß der Aufwand sein kann, hat der SV Sandhausen 2021 bei der Aufnahme in die zweithöchste DFB-Kategorie beschrieben: „Ferner sind eine umfassende physiotherapeutische Betreuung (60 Stunden pro Woche) sowie eine sportwissenschaftliche Begleitung zu gewährleisten.“ Das ist eine Vereinsangabe von 2021, kein aktueller Kriterienkatalog.
Daraus folgt: Fragt konkret nach, statt zu vermuten. Die Elternbroschüre von DFB und DFL, die die Rollen im Leistungszentrum auflistet, setzt selbst die Fußnote darunter: „Jedes LZ hat unterschiedliche Strukturen und die Aufgaben und Rollen der einzelnen Positionen variieren.“ Für allgemeine und organisatorische Fragen benennt sie eine eigene Rolle: Elternansprechpersonen „sind die erste Anlaufstelle der Erziehungsberechtigten für allgemeine oder organisatorische Themen“. Genau dorthin gehören die Fragen aus diesem Text. Medizinische Fragen gehören nicht dorthin.
Was im Vertrag steht — und für wen überhaupt einer gilt
Einen Fördervertrag gibt es nicht in jedem Alter: Nach § 22 Nr. 7.1 der DFB-Spielordnung können Förderverträge mit „A- und B-Junioren (U16/U17/U18/U19) im Leistungsbereich der Leistungszentren“ abgeschlossen werden. Für jüngere Kinder ist dieser Vertrag nicht vorgesehen; welche anderen Regelungen oder Absprachen dann im Verletzungsfall greifen, sagt diese Altersgrenze nicht.
Wo ein Fördervertrag existiert, ist er in beide Richtungen gebaut. Nach der Darstellung einer auf Sportrecht spezialisierten Kanzlei gehört zu den üblichen Pflichten des Spielers, „sich – zum Beispiel im Falle einer Verletzung – nur in Abstimmung mit den Vereinsärzten behandeln zu lassen“, und ebenso, „seinen schulischen oder beruflichen Ausbildungsmaßnahmen selbstständig und gewissenhaft nachzukommen“. Auf der anderen Seite steht die Pflicht des Vereins, „bestmögliche Bedingungen für die sportliche Entwicklung zu schaffen“. Ein Vertrag läuft weiter, solange er läuft; bei Minderjährigen beträgt die maximale Laufzeit nach § 22 Nr. 1 DFB-Spielordnung drei Jahre.
Zur Versicherung nur der Kernsatz: Die Elternbroschüre schreibt zum Schutz über die VBG, er „ist erst ab dem 16. Lebensjahr gültig“ und „besteht nur, wenn der Spieler den gesetzlichen Mindestlohn erhält; dies ist bei einem monatlichen Gehalt von 350,- Euro nicht der Fall.“ Was für euer Kind konkret gilt, klärt ihr mit Krankenkasse, Versicherer und Verein. Die vertragliche Seite steht ausführlich unter Fördervertrag im Fußball: Was Eltern vorher wissen sollten.
Der Kaderplatz und der 30. April
Neben der Verletzung kann euch die Kaderplanung beschäftigen. Zwischen den Leistungszentren gibt es eine Vereinbarung über den Schutz und die Förderung der Ausbildung von Nachwuchsspielern, und in ihr steht laut Elternbroschüre ein Datum: „Ein wichtiger Stichtag, der in der Vereinbarung zwischen den Leistungszentren festgehalten ist, ist der 30. April eines jeden Jahres. Bis zu diesem Tag müssen die Leistungszentren angeben, mit welchen Spielern sie in der kommenden Saison planen“.
Kernaussage: Bis zum 30. April eines jeden Jahres müssen die Leistungszentren angeben, mit welchen Spielern sie in der kommenden Saison planen.
Für euch heißt das nüchtern: Es gibt einen Zeitpunkt, zu dem der Verein eine Aussage trifft, und ihr könnt danach fragen — sachlich und rechtzeitig. Ob eine Verletzung in diese Entscheidung einfließt, fragt ihr am besten beim Verein; eine allgemeine Regel dazu steht auf den geprüften Seiten nicht. Käme es zu einem Wechsel, hängt der Zeitpunkt zusätzlich an Verbandsfristen: Die Mitgliedsverbände legen nach § 3 Nr. 2 der DFB-Jugendordnung einen Stichtag fest, „der frühestens der 1. Juni und spätestens der 31. Juli eines Jahres sein kann“. Die Abwägung dazu steht unter Wechsel ins NLZ oder zurück: Was Eltern vorher klären.
Dazugehören, obwohl man nicht spielt
Bei einem längeren Ausfall kann die Selbstverständlichkeit verloren gehen: dieselbe Kabine, die Fahrt zum Auswärtsspiel, das Lachen über etwas, das man nicht miterlebt hat. Das lässt sich organisieren, und zwar mit dem Verein, nicht gegen ihn. Fragt, ob euer Kind zu Spielen, Besprechungen und Fahrten weiter eingeladen wird, ob es in der Mannschaftskommunikation bleibt, ob es eine Aufgabe übernehmen kann, die nichts mit Belastung zu tun hat. Fragt auch, wer sich meldet, wenn sich länger niemand meldet. Das sind organisatorische Fragen mit sozialer Wirkung.

Erwartet dabei nicht, dass euer Kind von sich aus erzählt, wie es ihm geht. Die Broschüre zitiert die Forschung dazu nüchtern: „Aus Interviews mit Kindern wird deutlich, dass die wenigsten sich mit ihren Eltern über ihre Erfahrungen im Fußball oder ihre Gefühle austauschen.“ Was Belastung und Warnzeichen angeht, steht die Einordnung unter Druck im Jugendfußball erkennen und gegensteuern.
Die Schule in der Ausfallzeit
Eine Ausfallzeit verschiebt den Familienkalender: Termine fallen weg, andere kommen dazu, Fahrten ändern sich. Das ist der Moment, in dem die schulische Seite entweder profitiert oder untergeht. Sprecht früh mit Schule und Verein darüber, was sich ändert — Unterricht, der wieder möglich wird, Nachführ- oder Förderangebote, Absprachen, die für die Trainingszeiten getroffen wurden und jetzt nicht mehr passen. Wie sich Schule, Wege und Familienleben im Leistungszentrum sonst sortieren, steht unter Unser Kind ist im NLZ: Wie Familien den Alltag organisieren, die Internatsfrage unter NLZ-Internat mit 14? Was Familien vorher klären sollten.
Der Wiedereinstieg wird organisiert, nicht erspürt
Wann ein Wiedereinstieg möglich ist, entscheiden Ärztinnen und Ärzte — nicht ein Portal, nicht der Trainer, nicht der Terminplan und auch nicht die Ungeduld eures Kindes. Das ist die Grenze, hinter der dieser Text nichts mehr sagt. Davor liegt eine organisatorische Ebene, und die gehört euch: Wer stimmt sich mit wem ab? Liegt die ärztliche Einschätzung dem Verein vor, und wer im Verein liest sie? Wer entscheidet über die Trainingsgruppe, in die euer Kind zurückkehrt? Gibt es einen Termin, an dem alle Beteiligten noch einmal miteinander sprechen? Wenn ihr Druck spürt, der nicht aus der ärztlichen Einschätzung kommt, benennt ihn — dafür gibt es die Elternansprechperson.
Achtet dabei auf die eigene Rolle. Die Broschüre formuliert es freundlich, aber deutlich: „Dabei kann es schon einmal passieren, dass gut gemeinte Unterstützung in Übereifer umschlägt und von Kindern als Leistungsdruck wahrgenommen wird.“ Fragt euer Kind, welche Unterstützung es sich in dieser Zeit wünscht.
Wenn die Rückkehr nicht gelingt
Nicht jedes Ende einer Zeit im Leistungszentrum hat mit einer Verletzung zu tun, auch wenn beides zeitlich zusammenfällt. Es hilft, beides nicht zu verwechseln und die Größenordnung zu kennen: Nach der Aufbereitung von Befunden des Sportwissenschaftlers Arne Güllich finden sich „nach 8 Jahren nur mehr 9 % der ursprünglichen U11 Spieler im NLZ in der U19“. Bundesweit gibt es 58 anerkannte Leistungszentren. Welche Rolle Verletzungen beim Ausscheiden spielen, geht aus diesem Befund nicht hervor.
Das macht nichts leichter, rückt aber die Ursache zurecht. Wie die Quoten aussehen, steht unter Chancen realistisch einordnen; was nach einer Nichtübernahme hilft, unter Aus dem NLZ aussortiert: die ersten Wochen danach.
Hilfe, die nicht vom Verein kommt
Für alles Medizinische ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt zuständig — das ist die erste Adresse und bleibt es. Daneben gibt es Stellen, die wir für dieses Portal eigenständig geprüft haben (Stand 06.09.2026) und die unabhängig vom Verein erreichbar sind:
- Nummer gegen Kummer — Kinder- und Jugendtelefon 116 111 (Mo–Sa 14–20 Uhr) für euer Kind, Elterntelefon 0800 111 0550 (Mo, Mi, Fr 9–17 Uhr; Di, Do 9–19 Uhr) für euch, kostenlos und anonym: „Der Anruf kostet nichts und alles bleibt geheim.“
- Robert-Enke-Stiftung — Beratungshotline zu Depression gemeinsam mit der Uniklinik RWTH Aachen: 0241 – 80 36 777, „Von Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr“.
- VDV – Die Spielergewerkschaft — „kostenlose juristische Erstberatung in den Bereichen des Arbeitsrechts, Sportrechts und Sozialrechts“ für Mitglieder, wenn es um einen Fördervertrag geht.
Was ihr jetzt tun könnt
Schreibt für das Gespräch mit dem Verein die Fragen auf, die zu eurer Rolle gehören:
- Wer im Verein ist für die Zeit des Ausfalls unsere Ansprechperson — und wer ist es für unser Kind?
- Bleibt unser Kind bei Spielen, Besprechungen, Fahrten und in der Mannschaftskommunikation dabei?
- Was ändert sich an Terminen, Wegen und Schulabsprachen, solange es nicht trainiert?
- Wer entscheidet über die Trainingsgruppe bei der Rückkehr, und gibt es davor ein gemeinsames Gespräch?
- Welche Zusagen aus dem Vertrag oder aus früheren Absprachen gelten in dieser Zeit weiter?
- Wann trifft der Verein seine Planungsaussage für die kommende Saison, und wie erfahren wir davon?
Und ein Satz für euch: Ihr müsst weder die Rolle des Vereins übernehmen noch die der Ärztin. Eure Rolle ist es, Eltern zu bleiben.
Weiterlesen
- Belastung, Warnzeichen und das Trainergespräch: Druck im Jugendfußball erkennen und gegensteuern
- Was im Fördervertrag steht und was er nicht regelt: Fördervertrag im Fußball: Was Eltern vorher wissen sollten
- Termine, Wege und Familienleben im Leistungszentrum: Unser Kind ist im NLZ: Wie Familien den Alltag organisieren
- Wenn ein Wechsel im Raum steht: Wechsel ins NLZ oder zurück: Was Eltern vorher klären
- Wenn die Lust am Fußball nachlässt: Wenn euer Kind nicht mehr Fußball spielen will
- Nach einer Nichtübernahme: Aus dem NLZ aussortiert: die ersten Wochen danach
- Wie die Quoten tatsächlich aussehen: Chancen realistisch einordnen
Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung. Er ist keine medizinische, therapeutische oder psychologische Beratung und stellt keine Diagnose. Wenn ihr unsicher seid, wendet euch an eine der oben genannten Stellen.
Quellen
Quelle 1Hannover 96: eigener Reha-Bereich der Akademie und dessen Altersspanne (Vereinsangabe)
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„Der Bereich Rehabilitation beinhaltet die Versorgung sämtlicher Beschwerden und Verletzungen aller Spieler der Akademie von der U12 bis zur U23.“
Quelle 2SV Wehen Wiesbaden: medizinische Versorgung und Rehabilitation als Bestandteil der sportlichen Ausbildung (Vereinsangabe)
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„Sportliche Ausbildung — hohe Trainerqualität — einheitliche Spiel- und Trainingsphilosophie — Training für Top-Talente — Medizinische Versorgung und Rehabilitation — Persönlichkeitsentwicklung“
Quelle 3Rot-Weiss Essen: eigene Funktion „Leiter für Sportwissenschaften, Reha und Athletik“ im NLZ (Vereinsangabe)
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„Matthias Gesenhues Leiter für Sportwissenschaften, Reha und Athletik“
Quelle 4SV Sandhausen: Anforderungen der zweithöchsten DFB-Kategorie an physiotherapeutische Betreuung (Vereinsangabe, Stand 30.09.2021)
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„Ferner sind eine umfassende physiotherapeutische Betreuung (60 Stunden pro Woche) sowie eine sportwissenschaftliche Begleitung zu gewährleisten.“
Quelle 5Strukturen und Rollen unterscheiden sich je Leistungszentrum
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„Jedes LZ hat unterschiedliche Strukturen und die Aufgaben und Rollen der einzelnen Positionen variieren.“
Quelle 6Elternansprechpersonen sind die erste Anlaufstelle für organisatorische Themen
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„sind die erste Anlaufstelle der Erziehungsberechtigten für allgemeine oder organisatorische Themen“
Quelle 7Stichtag 30. April: bis dahin geben die Leistungszentren ihre Planung für die kommende Saison an
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„Ein wichtiger Stichtag, der in der Vereinbarung zwischen den Leistungszentren festgehalten ist, ist der 30. April eines jeden Jahres. Bis zu diesem Tag müssen die Leistungszentren angeben, mit welchen Spielern sie in der kommenden Saison planen“
Quelle 8Unfallversicherungsschutz über die VBG: Altersgrenze
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„ist erst ab dem 16. Lebensjahr gültig“
Quelle 9Unfallversicherungsschutz über die VBG: Bedingung Mindestlohn
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„besteht nur, wenn der Spieler den gesetzlichen Mindestlohn erhält; dies ist bei einem monatlichen Gehalt von 350,- Euro nicht der Fall.“
Quelle 10Gut gemeinte Unterstützung kann als Leistungsdruck ankommen (Eckardt/Lobinger)
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„Dabei kann es schon einmal passieren, dass gut gemeinte Unterstützung in Übereifer umschlägt und von Kindern als Leistungsdruck wahrgenommen wird.“
Quelle 11Kinder sprechen mit ihren Eltern selten über Gefühle im Fußball (Eckardt/Lobinger)
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„Aus Interviews mit Kindern wird deutlich, dass die wenigsten sich mit ihren Eltern über ihre Erfahrungen im Fußball oder ihre Gefühle austauschen.“
Quelle 12Fördervertrag erst ab der U16 möglich (§ 22 Nr. 7.1 DFB-Spielordnung)
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„Mit A- und B-Junioren (U16/U17/U18/U19) im Leistungsbereich der Leistungszentren der Lizenzligen, der 3. Liga, der 4. Spielklassenebene oder der DFB-Nachwuchsligen können Förderverträge abgeschlossen werden.“
Quelle 13Höchstlaufzeit eines Vertrags bei Minderjährigen (§ 22 Nr. 1 DFB-Spielordnung)
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„Für Spieler unter 18 Jahren beträgt die maximale Laufzeit eines Vertrages drei Jahre.“
Quelle 14Rahmen für den Wechselstichtag der Mitgliedsverbände (§ 3 Nr. 2 DFB-Jugendordnung)
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„Die Mitgliedsverbände legen einen Stichtag für den Vereinswechsel fest, der frühestens der 1. Juni und spätestens der 31. Juli eines Jahres sein kann.“
Quelle 15Typischer Vertragsinhalt: Behandlung im Verletzungsfall in Abstimmung mit den Vereinsärzten (laut Beitrag einer Sportrechtskanzlei)
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„sich – zum Beispiel im Falle einer Verletzung – nur in Abstimmung mit den Vereinsärzten behandeln zu lassen“
Quelle 16Typischer Vertragsinhalt: eigenständige schulische oder berufliche Ausbildung (laut Beitrag einer Sportrechtskanzlei)
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„Der Spieler verpflichtet sich, seinen schulischen oder beruflichen Ausbildungsmaßnahmen selbstständig und gewissenhaft nachzukommen.“
Quelle 17Typischer Vertragsinhalt: Pflicht des Vereins zu bestmöglichen Bedingungen (laut Beitrag einer Sportrechtskanzlei)
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„verpflichtet sich der Verein, bestmögliche Bedingungen für die sportliche Entwicklung zu schaffen“
Quelle 18Anteil der U11-Spieler, die acht Jahre später noch im NLZ sind (Güllich, Sekundärquelle)
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„So finden sich beispielsweise nach 8 Jahren nur mehr 9 % der ursprünglichen U11 Spieler im NLZ in der U19.“
Quelle 19Anzahl der anerkannten Leistungszentren in Deutschland
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„Deutschlandweit gibt es 58 anerkannte Leistungszentren: bei 18 Bundesligisten, 18 Zweitligisten, 14 bei Drittligisten und acht bei Vereinen aus der Regionalliga.“
Quelle 20Anlaufstelle Kinder- und Jugendtelefon: Rufnummer, Zeiten, kostenlos und anonym (Nummer gegen Kummer e. V.)
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„Ruf uns an unter 116 111 — Montags bis samstags von 14-20 Uhr kannst du mit jemanden aus dem Beratungsteam am Kinder- und Jugendtelefon sprechen. […] Der Anruf kostet nichts und alles bleibt geheim.“
Quelle 21Anlaufstelle Elterntelefon: Rufnummer und Zeiten (Nummer gegen Kummer e. V.)
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„Das Elterntelefon. 0800 111 0550“
Quelle 22Anlaufstelle Robert-Enke-Stiftung: Beratungshotline zu Depression, Rufnummer und Sprechzeiten
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„Hilfe finden: 0241 – 80 36 777 | Sprechzeiten: Von Montag bis Freitag von 09 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr“
Quelle 23Anlaufstelle VDV: Umfang der kostenlosen juristischen Erstberatung
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„kostenlose juristische Erstberatung in den Bereichen des Arbeitsrechts, Sportrechts und Sozialrechts […] kostenlose Prüfung von Arbeitsverträgen“
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