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NLZ-Alltag

Wechsel ins NLZ oder zurück: Was Eltern vorher klären

Die Abwägung vor einem Vereinswechsel: die drei Fälle (erstmals ins Leistungszentrum, von einem NLZ in ein anderes, zurück in den Heimatverein), was Vereine zur Entfernung selbst schreiben, welche Regeln der DFB-Jugend- und -Spielordnung zu Spielerlaubnis, Stichtag und Wartefrist den Zeitpunkt bestimmen, dazu eine Fragenliste. Der Text empfiehlt keinen Wechsel und ersetzt keine Rechtsberatung.

Aktualisiert am 18.10.20269 Min. Lesezeit

Ein Vater und seine jugendliche Tochter sitzen von hinten gesehen auf einer Parkbank neben einem Fußballplatz und unterhalten sich.
KI-generiertes Symbolbild
Inhalt(10 Abschnitte)

Irgendwann steht die Frage im Raum, und sie ist selten nur sportlich: Ein Leistungszentrum hat Interesse, ein zweites meldet sich, oder euer Kind spielt schon in einem NLZ und will zurück in den Heimatverein. Zwischen dem Gespräch und der Unterschrift liegt eine Abwägung: Fahrtzeiten, Schule, Geschwister, ein neuer Kalender.

Dieser Text sagt euch nicht, ob ihr wechseln sollt. Er sortiert, was ihr vorher wissen könnt: was Verband und Vereine formal verlangen, wann im Jahr ein Wechsel möglich ist und welche Fragen sich vor der Zusage klären lassen. Die Entscheidung bleibt bei euch und eurem Kind.

Drei Wechsel, die sich formal unterscheiden

Der Alltagsbegriff „Wechsel“ meint drei verschiedene Vorgänge. Erstens den erstmaligen Wechsel aus einem Amateurverein in ein Leistungszentrum: Die DFB-Jugendordnung behandelt ihn in einer eigenen Ziffer und nimmt ihn von mehreren sonst geltenden Regeln aus. Zweitens den Wechsel von einem Leistungszentrum in ein anderes; dafür haben die Leistungszentren eine eigene Vereinbarung, die die Elternbroschüre von DFL und DFB beschreibt. Drittens die Rückkehr in den Heimatverein — formal ein gewöhnlicher Vereinswechsel, den ihr in die Abwägung einbeziehen könnt. Welcher Fall vorliegt, entscheidet darüber, welche Fristen greifen und wer zustimmen muss.

Drei Wechsel, drei Regelrahmen

Erstmals ins Leistungs­zentrum

  • Eigene Ziffer in der DFB-Jugendordnung
  • Regeln zu Entschädigung, Wartefrist und Zustimmung insoweit nicht anwendbar
  • Fristgerechte Abmeldung bleibt Pflicht

Von einem Leistungs­zentrum ins andere

  • Eigene Vereinbarung der Leistungs­zentren
  • Bis 30. April geben die Zentren an, mit wem sie planen

Zurück in den Heimatverein

  • Formal ein gewöhnlicher Vereinswechsel
  • Sonderfall: Rückkehr noch in derselben Wechselperiode ohne Pflichtspiel – dann keine Entschädigung nach dieser Ziffer

Quellen [8] [9] [10] [12] [18] [19]

Was sich im Alltag ändert — in einem Absatz

Zum Trainingsumfang gibt es eine Einzelbeobachtung: In einer prospektiven Studie an einer deutschen Nachwuchsakademie lag die Trainingshäufigkeit in der U16 bis U18 höher als in der U12 und U13 — im Mittel fünf gegenüber drei Einheiten pro Woche. Die Elternbroschüre gibt für Eltern eine Umfrage der Deutschen Sporthochschule Köln mit durchschnittlich zehn Stunden pro Woche wieder. Wochenstruktur, Fahrten, Geschwister und Ferien stehen an anderer Stelle: Unser Kind ist im NLZ: Wie Familien den Alltag organisieren; Belastungsgrenzen ebenfalls: Druck im Jugendfußball erkennen und gegensteuern.

Wie sich diese Umstellung anfühlen kann, beschreibt eine einzelne Elternstimme. Achim Frommann, sportpsychologischer Berater und laut Interview selbst Vater eines langjährigen Nachwuchsspielers im Leistungszentrum des SC Freiburg, sagte der Münchner „tz“ am 07.05.2025: „Eine der größten Herausforderungen ist definitiv das Zeitmanagement. Viele Eltern unterschätzen, wie viel Zeit der Leistungssport in Anspruch nimmt, sei es für Trainings, Spiele oder Turniere. Das erfordert eine komplette Umstellung der eigenen Lebensplanung.“ Das ist eine Erfahrung, keine Erhebung; verallgemeinern lässt sie sich nicht. Sie benennt aber eine Größe, die in einer Abwägung leicht untergeht, weil sie in keiner Ordnung steht. Ausführlich zum Alltag: Unser Kind ist im NLZ: Wie Familien den Alltag organisieren.

Entfernung: was Vereine dazu selbst schreiben

Entfernung und Fahrtzeit können den Zugang zu Sichtungsangeboten begrenzen — und Vereine grenzen ihr Einzugsgebiet unterschiedlich ein. Der 1. FSV Mainz 05 schreibt, dass grundsätzlich nur bis zu einer Entfernung von maximal 250 Kilometern um Mainz gesichtet wird (Vereinsangabe, Stand 27.08.2026). Arminia Bielefeld begrenzte die Ausschreibung für seinen Talenttag am 4. Oktober 2026 auf Kinder, die nicht weiter als 45 Minuten von der SchücoArena entfernt wohnen (Vereinsangabe, Stand 27.08.2026; der Termin ist inzwischen vergangen). Solche Angaben gelten nur für den Verein, der sie veröffentlicht, und die Bielefelder Bedingung nur für die zum Abrufdatum ausgeschriebene Maßnahme; prüft sie für die jeweilige Ausschreibung erneut. Keine allgemeine Obergrenze also, sondern Beispiele dafür, dass schon die Bedingungen eines Sichtungsangebots eine räumliche Grenze setzen können. Die Profile: NLZ-Verzeichnis.

Der F.C. Hansa Rostock rät ausdrücklich von frühen Vereinswechseln ab: Der Verein schreibt, es sei für eine gesunde Entwicklung besser, länger im familiären Umfeld und mit den Freunden im Heimatverein zu spielen, und empfiehlt im Allgemeinen keine Vereinswechsel bis zur U11 (Vereinsangabe, Stand 04.09.2026). Bei Eintracht Frankfurt erfolgt ein fester Wechsel laut Vereinsmeldung erst ab der U9; darunter trainieren Kinder weiter im Heimatverein (Stand 27.08.2026). Die Argumente gegen einen frühen Wechsel stehen unter Wie kommt mein Kind ins Nachwuchsleistungszentrum?.

Was formal nötig ist: Spielerlaubnis und Vereinswechsel

Das Folgende ist eine allgemeine Darstellung der Verbandsregeln, keine Prüfung eures Falls; zuständig sind abgebender Verein, aufnehmender Verein und euer Landesverband. Für Vertragsfragen gilt, was unter Fördervertrag im Fußball: Was Eltern vorher wissen sollten steht.

Der Ausgangspunkt steht in § 3 Nr. 1 der DFB-Jugendordnung: Die Bestimmungen über den Vereinswechsel legen die Mitgliedsverbände — also die Landes- und Regionalverbände — in eigener Zuständigkeit fest, soweit keine allgemeinverbindlichen Regelungen entgegenstehen. Welche Wechselbestimmungen konkret gelten, klärt ihr deshalb anhand der Ordnungen eures Mitgliedsverbands und der allgemeinverbindlichen DFB-Regeln. Derselbe Absatz hält fest, dass einem Junior oder einer Juniorin in einem Spieljahr grundsätzlich nur für einen Verein eine Spielerlaubnis erteilt wird.

Praktisch heißt das: Für Meisterschaftsspiele sind die Vereinswechsel- und Wartefristregeln zu beachten, die unten stehen. Für Freundschafts- und Hallenspiele gilt eine gesonderte Regel — nach § 3 Nr. 3 c) der Jugendordnung ist das Kind „ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen […] für Freundschafts- und Hallenspiele beim neuen Verein spielberechtigt“. Auch beim erstmaligen Wechsel in ein Leistungszentrum bleibt die Pflicht zur fristgerechten Abmeldung nach § 3 Nr. 6 a) ausdrücklich unberührt.

Wechselperioden, Stichtage und Wartefristen

Für Amateure kennt die DFB-Spielordnung zwei Wechselperioden: vom 1. Juli bis zum 31. August (Wechselperiode I) und vom 1. Januar bis zum 31. Januar (Wechselperiode II). In beiden kann ein Amateur wechseln, in der Wechselperiode II jedoch nur mit Zustimmung. Für den Juniorenbereich legen die Mitgliedsverbände nach § 3 Nr. 2 der Jugendordnung einen Stichtag fest, der frühestens der 1. Juni und spätestens der 31. Juli eines Jahres sein kann; zusätzlich können sie eine zweite Wechselperiode nach § 16 Nr. 2.2 der DFB-Spielordnung vorsehen. Das genaue Datum steht also nicht im DFB-Regelwerk, sondern in der Ordnung eures Landesverbands.

Wartefristen sind die zweite Größe; die hier zitierten Bestimmungen regeln die Spielberechtigung für Meisterschaftsspiele. Für A- bis D-Junioren des älteren Jahrgangs (und B- bis D-Juniorinnen des älteren Jahrgangs) gilt nach § 3 Nr. 3 a): Bei Wechseln innerhalb des Spieljahrs beträgt die Wartefrist mit Zustimmung des abgebenden Vereins drei Monate, ohne Zustimmung sechs Monate. Für die jüngeren Altersklassen bis zu den G-Junioren ist der Rahmen enger: Zum Stichtag ist der Wechsel ohne Wartezeit und ohne Zustimmung möglich, innerhalb des Spieljahrs darf die Wartefrist nicht länger als drei Monate betragen.

Rahmen für Wartefristen bei Meisterschaftsspielen (Wechsel innerhalb des Spieljahrs)

A- bis D-Junioren, B- bis D-Juniorinnen (älterer Jahrgang)

  • Mit Zustimmung des abgebenden Vereins: 3 Monate
  • Ohne Zustimmung: 6 Monate

Jüngere Altersklassen bis zu den G-Junioren

  • Zum Stichtag: ohne Wartezeit und ohne Zustimmung
  • Innerhalb des Spieljahrs: höchstens 3 Monate

Quellen [4] [5]

§ 3 Nr. 4 lässt zu, eine Wartefrist abzukürzen — genannt wird unter anderem, dass im abgebenden Verein keine Spielmöglichkeiten bestehen. Für den erstmaligen Wechsel eines Juniorenspielers mit Amateurstatus in ein anerkanntes oder lizenziertes Leistungszentrum bestimmt § 3 Nr. 6 a), dass die Vorschriften zu Entschädigungen, Wartefristen und Zustimmungen insoweit keine Anwendung finden — außerhalb einer Wechselperiode greifen die Wartefrist-Regeln nach § 3 Nr. 6 b) aber mit Maßgaben wieder ein. Bei einem Fördervertrag gilt ein anderer Rahmen: Der Wechsel eines Vertragsspielers kann nach § 23 Nr. 1 der Spielordnung grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden stattfinden. Mehr dazu unter Fördervertrag im Fußball: Was Eltern vorher wissen sollten.

Für die Abwägung heißt das: Der Zeitpunkt im Jahr ist keine Nebensache. Der Wechselzeitpunkt kann die Spielberechtigung eures Kindes für Meisterschaftsspiele beeinflussen; für Freundschafts- und Hallenspiele gilt die gesonderte Regel des § 3 Nr. 3 c).

Der Wechsel von einem Leistungszentrum in ein anderes

Hier gilt zusätzlich ein eigenes Regelwerk der Clubs. Die Elternbroschüre hält fest, dass zwischen den Leistungszentren eine Vereinbarung über den Schutz und die Förderung der Ausbildung von Nachwuchsspielern besteht, die unter anderem Spielregeln für einen Wechsel von einem LZ in ein anderes enthält. Zum 1. Februar 2025 wurden dort Änderungen beschlossen; der Aufbaubereich U12 bis U15 steht unter besonderem Schutz, ab der U12 ist eine Ausbildungsentschädigung vorgesehen.

Ein wichtiger Stichtag daraus ist der 30. April: Bis dahin müssen die Leistungszentren laut Broschüre angeben, mit welchen Spielern sie in der kommenden Saison planen. Das ist der späteste Termin für diese Angabe — wann ihr mit einer Rückmeldung rechnen könnt, fragt ihr am besten beim Verein. Was passiert, wenn die Antwort negativ ausfällt, steht unter Aus dem NLZ aussortiert: die ersten Wochen danach.

Der Rückweg in den Heimatverein

Den dritten Fall könnt ihr schon vor einem Wechsel mitbedenken. Die Untersuchung von Arne Güllich zur deutschen Talentförderung beschreibt den Weg als wiederholte Selektion und Deselektion durch Kindheit und Jugend hindurch; die Wahrscheinlichkeit, drei Jahre später noch im Programm zu sein, liegt dort in jedem Alter unter 50 Prozent. Wie viele Spielerinnen und Spieler anschließend in ihren Heimatverein zurückkehren, geht aus den vorliegenden Belegen nicht hervor. Die Zahlen und ihre Grenzen stehen unter Chancen realistisch einordnen.

Formal ist der Rückweg ein Vereinswechsel wie jeder andere. Eine Besonderheit regelt die Jugendordnung für den kurzfristigen Fall: Kehrt ein Spieler, der innerhalb einer Wechselperiode erstmalig zu einem Leistungszentrum gewechselt ist, vor Ende dieser Periode ohne ein Pflichtspiel für das Leistungszentrum zu seinem bisherigen Amateurverein zurück, ist keine Entschädigung nach dieser Ziffer zu zahlen. Bestand ein Fördervertrag, hängt die neue Spielerlaubnis daran, dass der alte Vertrag beendet ist; eine rechtswirksame vorzeitige Vertragsbeendigung hat nach § 22 Nr. 6 der Spielordnung das sofortige Erlöschen der Spielerlaubnis zur Folge.

Für die Schule gilt: Ein Schulwechsel ist nach der Elternbroschüre nicht immer nötig und in einigen Fällen auch nicht zu empfehlen; dieselbe Seite hält fest, dass ein Plan B in fast allen Fällen auch gebraucht wird. Wer den Schulweg an den Verein koppelt, sollte vorher wissen, wie er ihn wieder entkoppeln kann.

Fragen, die ihr vor der Zusage klären könnt

Die Elternbroschüre legt Familien für die Internatsentscheidung einen Katalog von Prüffragen vor — unter anderem Entfernung, Bezugspersonen, Erfolgsaussichten im Verein und Schullaufbahn. Daraus und aus den Regeln oben lassen sich für einen Wechsel Fragen ableiten:

  • Welcher der drei Fälle liegt vor, und welche Regeln gelten dann laut aufnehmendem Verein?
  • Welchen Stichtag und welche Wartefristen setzt unser Landesverband an, und wer beantragt die Spielerlaubnis?
  • Ab wann ist unser Kind für Meisterschaftsspiele spielberechtigt — und was heißt das für die ersten Monate?
  • Wie lang ist der Weg an einem normalen Trainingstag, hin und zurück? Wer fährt, und was passiert, wenn diese Person ausfällt?
  • Muss die Schule gewechselt werden, oder geht es auch ohne — und wie kämen wir wieder heraus?
  • Stimmt der abgebende Verein zu — und wenn nein, welche Folge hat das für die Wartefrist?
  • Was geschieht, wenn es nach einem Jahr nicht weitergeht? Steht der Heimatverein offen, und wer spricht mit ihm?

Schreibt die Antworten mit Datum auf; im Zweifel gilt, was der Verein aktuell bestätigt — nicht, was auf einer Unterseite von vorletztem Jahr steht.

Weiterlesen

Dieser Text ist eine allgemeine Einordnung. Er ist keine Rechtsberatung, keine pädagogische, medizinische oder psychologische Beratung und keine Empfehlung für oder gegen einen Wechsel. Maßgeblich sind die Ordnung eures Landesverbands und die Angaben eures Vereins; für rechtliche Fragen im Einzelfall sind Verein, VDV oder eine Anwältin beziehungsweise ein Anwalt zuständig.

Quellen

Jede Angabe im Text stützt sich auf diese Belege. Zitate stehen im Wortlaut. Fremdsprachige Zitate mit deutscher Übertragung.

  1. Quelle 1Zuständigkeit der Mitgliedsverbände für die Vereinswechsel-Bestimmungen (§ 3 Nr. 1 DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Die Bestimmungen über den Vereinswechsel legen die Mitgliedsverbände in eigener Zuständigkeit fest, soweit keine allgemeinverbindlichen Regelungen entgegenstehen.“
  2. Quelle 2In einem Spieljahr grundsätzlich nur eine Spielerlaubnis (§ 3 Nr. 1 DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Dem Junior/der Juniorin darf in einem Spieljahr grundsätzlich nur für einen Verein eine Spielerlaubnis erteilt werden.“
  3. Quelle 3Stichtag für den Vereinswechsel: Rahmen 1. Juni bis 31. Juli, festgelegt vom Mitgliedsverband (§ 3 Nr. 2 DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Die Mitgliedsverbände legen einen Stichtag für den Vereinswechsel fest, der frühestens der 1. Juni und spätestens der 31. Juli eines Jahres sein kann. Sie können zusätzlich eine zweite Wechselperiode nach § 16 Nr. 2.2 der DFB-Spielordnung festlegen.“
  4. Quelle 4Wartefristen bei Wechseln innerhalb des Spieljahrs, A- bis D-Junioren des älteren Jahrgangs (§ 3 Nr. 3 a) DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Bei Vereinswechseln innerhalb des Spieljahrs beträgt die Wartefrist bis zu einer Spielberechtigung für Meisterschaftsspiele bei Zustimmung des abgebenden Vereins 3 Monate, ohne Zustimmung 6 Monate.“
  5. Quelle 5Jüngere Altersklassen: Wechsel zum Stichtag ohne Wartezeit, sonst höchstens 3 Monate (§ 3 Nr. 3 b) DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Junioren/Juniorinnen dieser Altersklassen können zum festgelegten Stichtag zu einem neuen Verein ohne Wartezeit und ohne Zustimmung des abgebenden Vereins wechseln. Bei Vereinswechseln innerhalb des Spieljahrs darf die Wartefrist für Meisterschaftsspiele nicht länger als 3 Monate betragen.“
  6. Quelle 6Spielrecht für Freundschafts- und Hallenspiele ab Eingang der Unterlagen (§ 3 Nr. 3 c) DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen ist der Junior/die Juniorin für Freundschafts- und Hallenspiele beim neuen Verein spielberechtigt.“
  7. Quelle 7Verkürzung der Wartefrist, Regelbeispiele (§ 3 Nr. 4 DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Solche Fälle liegen insbesondere vor, wenn a) ein Junior/eine Juniorin nachweislich 6 Monate nicht gespielt hat oder b) Spielmöglichkeiten im abgebenden Verein nicht bestehen.“
  8. Quelle 8Anwendungsbereich: erstmaliger Wechsel von Junioren mit Amateurstatus in ein Leistungszentrum (§ 3 Nr. 6 DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Bestimmungen über den erstmaligen Vereinswechsel von Juniorenspielern mit Amateurstatus von einem Amateurverein zu einem vom DFB anerkannten bzw. von der DFL lizenzierten Leistungszentrum“
  9. Quelle 9Erstmaliger Wechsel ins Leistungszentrum: Entschädigungen, Wartefristen und Zustimmungen finden insoweit keine Anwendung (§ 3 Nr. 6 a) DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Auf den erstmaligen Vereinswechsel eines Juniorenspielers gemäß dieser Ziffer finden die Vorschriften des § 3 Nrn. 1. bis 5. sowie § 3a Nrn. 1. bis 4. keine Anwendung, soweit sie Regelungen bezüglich Entschädigungen, Wartefristen oder Zustimmungen zum Vereinswechsel betreffen.“
  10. Quelle 10Pflicht zur fristgerechten Abmeldung beim abgebenden Verein bleibt bestehen (§ 3 Nr. 6 a) DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Die Pflicht zur fristgerechten Abmeldung beim abgebenden Verein gemäß Nr. 2., Absatz 4 bleibt davon unberührt.“
  11. Quelle 11Wechsel außerhalb einer Wechselperiode: Wartefrist-Regeln greifen mit Maßgaben wieder ein (§ 3 Nr. 6 b) DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Wechselt ein Juniorenspieler gemäß dieser Ziffer außerhalb einer Wechselperiode den Verein, finden die Regelungen hinsichtlich der Wartefristen aus § 3 Nrn. 1. bis 3. sowie § 3a Nrn. 1. bis 4. mit der Maßgabe Anwendung“
  12. Quelle 12Rückkehr zum bisherigen Amateurverein vor Ende der Wechselperiode ohne Pflichtspiel (§ 3 Nr. 6 e) DFB-Jugendordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Wenn ein Spieler, der innerhalb einer Wechselperiode erstmalig zu einem Leistungszentrum eines Vereins gewechselt ist, vor Ende dieser Wechselperiode zu seinem bisherigen Amateurverein zurückkehrt, ohne dass er für das Leistungszentrum ein Pflichtspiel bestritten hat“
  13. Quelle 13Wechselperiode I für Amateure (§ 16 Nr. 2.1 DFB-Spielordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Vom 1.7. bis zum 31.8. (Wechselperiode I).“
  14. Quelle 14Wechselperiode II für Amateure (§ 16 Nr. 2.2 DFB-Spielordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Vom 1.1. bis zum 31.1. (Wechselperiode II).“
  15. Quelle 15In der Wechselperiode II nur mit Zustimmung (§ 16 Nr. 2.3 DFB-Spielordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Ein Amateur kann sowohl in der Wechselperiode I als auch in der Wechselperiode II einen Vereinswechsel vornehmen, in der Wechselperiode II jedoch nur mit Zustimmung.“
  16. Quelle 16Vertragsspieler: Wechsel grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden (§ 23 Nr. 1 DFB-Spielordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Ein Vereinswechsel eines Vertragsspielers kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden stattfinden.“
  17. Quelle 17Vorzeitige Vertragsbeendigung lässt die Spielerlaubnis sofort erlöschen (§ 22 Nr. 6 DFB-Spielordnung)

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Eine rechtswirksame vorzeitige Vertragsbeendigung, gleich aus welchem Grund, hat das sofortige Erlöschen der Spielerlaubnis zur Folge.“
  18. Quelle 18Vereinbarung der Leistungszentren über Wechsel von einem LZ in ein anderes

    abgerufen am 06.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Zwischen den Leistungszentren besteht eine Vereinbarung über den Schutz und die Förderung der Ausbildung von Nachwuchsspielern, die unter anderem Spielregeln für einen Wechsel eines Spielers von einem LZ in ein anderes LZ enthält.“
  19. Quelle 19Stichtag 30. April der LZ-Vereinbarung: Planung für die kommende Saison

    abgerufen am 06.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Ein wichtiger Stichtag, der in der Vereinbarung zwischen den Leistungszentren festgehalten ist, ist der 30. April eines jeden Jahres. Bis zu diesem Tag müssen die Leistungszentren angeben, mit welchen Spielern sie in der kommenden Saison planen“
  20. Quelle 20Ein Schulwechsel ist nicht in jedem Fall nötig

    abgerufen am 06.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Ein Schulwechsel ist allerdings nicht immer nötig und in einigen Fällen auch nicht zu empfehlen.“
  21. Quelle 21Plan B wird nach Angabe der Broschüre in fast allen Fällen gebraucht

    abgerufen am 06.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Für jeden LZ-Spieler bedeutet das, einen Plan B in der Tasche zu haben, denn in fast allen Fällen wird dieser auch gebraucht.“
  22. Quelle 22Zeitaufwand der Eltern: rund zehn Stunden pro Woche (Umfrage der Deutschen Sporthochschule Köln, wiedergegeben in der Broschüre)

    abgerufen am 06.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Eine Umfrage der Deutschen Sporthochschule Köln zu diesem Thema ergab, dass Eltern durchschnittlich zehn Stunden pro Woche in das Hobby ihres Kindes investieren müssen. Das entspricht in etwa einem Minijob.“
  23. Quelle 23Prüffragen der Broschüre vor einer Unterbringungs- bzw. Wechselentscheidung

    abgerufen am 16.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Sind wir als Familie bereit, dieses Kind loszulassen oder kommt der Wechsel noch zu früh? » Ist die Entfernung zum Elternhaus und Freundeskreis kurz genug, um den Kontakt so eng wie möglich zu gestalten?“
  24. Quelle 24Trainingsfrequenz nach Altersklasse in einer deutschen Nachwuchsakademie (Weishorn u. a. 2023)

    abgerufen am 27.08.2026

    Zitat anzeigen(Original, EN)
    „The frequency of training varied by age group, ranging from an average of 3 sessions per week for U12 and U13 to an average of 5 sessions per week for U16, U17 and U18.“

    Auf Deutsch: „Die Trainingshäufigkeit unterschied sich je nach Altersklasse und reichte von durchschnittlich 3 Einheiten pro Woche in der U12 und U13 bis zu durchschnittlich 5 Einheiten pro Woche in der U16, U17 und U18.“

    Übersetzung: NLZ-Wegweiser

  25. Quelle 25Charakter des Förderwegs als wiederholte Selektion und Deselektion (Güllich 2014)

    abgerufen am 27.08.2026

    Zitat anzeigen(Original, EN)
    „repeated procedures of selection and de-selection through childhood and youth rather than from early selection and long-term continuous nurture“

    Auf Deutsch: „wiederholte Abläufe von Auswahl und Aussortierung über Kindheit und Jugend hinweg statt früher Auswahl und langfristiger, durchgehender Förderung“

    Übersetzung: NLZ-Wegweiser

  26. Quelle 26Verbleibwahrscheinlichkeit nach drei Jahren unter 50 Prozent (Güllich 2014)

    abgerufen am 27.08.2026

    Zitat anzeigen(Original, EN)
    „At any age, the probability of persisting in the programme three years later was <50%.“

    Auf Deutsch: „In jedem Alter lag die Wahrscheinlichkeit, drei Jahre später noch im Förderprogramm zu sein, unter 50 %.“

    Übersetzung: NLZ-Wegweiser

  27. Quelle 271. FSV Mainz 05: Sichtung grundsätzlich nur bis 250 Kilometer um Mainz (Vereinsangabe)

    abgerufen am 27.08.2026

    Zitat anzeigen
    „so dass hier grundsätzlich nur bis zu einer Entfernung von maximal 250 km um Mainz gesichtet wird.“
  28. Quelle 28Arminia Bielefeld: Wohnort-Umkreis von 45 Minuten als Bedingung einer Talenttag-Ausschreibung (Vereinsangabe)

    abgerufen am 27.08.2026

    Zitat anzeigen
    „Außerdem wohnst Du nicht weiter als 45 Minuten von der SchücoArena entfernt? Dann bewirb Dich für unseren nächsten AKADEMINIA-Talenttag!“
  29. Quelle 29F.C. Hansa Rostock: keine Wechselempfehlung bis zur U11 (Vereinsangabe)

    abgerufen am 04.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Der F.C. Hansa hat die Erfahrung gemacht, dass es für eine gesunde Entwicklung der Kinder besser ist, länger im familiären Umfeld und mit ihren Freunden im Heimatverein zu spielen. […] empfiehlt deshalb im Allgemeinen keine Vereinswechsel bis zur U11“
  30. Quelle 30Eintracht Frankfurt: fester Wechsel erst ab der U9 (Vereinsangabe)

    abgerufen am 27.08.2026

    Zitat anzeigen
    „Die Talente trainieren neben den regelmäßigen Einheiten am Riederwald weiterhin in ihren Heimatvereinen, ein fester Wechsel zur Eintracht erfolgt erst ab der U9.“
  31. Quelle 31Umstellung der Lebensplanung aus Sicht eines Elternteils (Einzelstimme)

    abgerufen am 17.09.2026

    Zitat anzeigen
    „Eine der größten Herausforderungen ist definitiv das Zeitmanagement. Viele Eltern unterschätzen, wie viel Zeit der Leistungssport in Anspruch nimmt, sei es für Trainings, Spiele oder Turniere. Das erfordert eine komplette Umstellung der eigenen Lebensplanung.“

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